Beim Kauf eines gebrauchten Elektroautos ist zu beachten, dass für die relevante Anschaffungskostengrenze auf den ursprünglichen Neupreis bei Erstzulassung abzustellen ist.
Für die Auslegung einiger Begriffe in Sachen „Abgabenbetrug“ brachten nun zwei Erkenntnisse des Obersten Gerichtshofes (OGH) Klarheit.