Die schlechte Nachricht ist:
Wird ein Mitarbeiter behördlich unter Covid-19-Quarantäne gestellt, so hat der Unternehmer den Arbeitslohn auch während der Absonderung weiterhin auszuzahlen.
Die gute Nachricht ist:
Dem Unternehmer steht dafür eine Vergütung nach dem Epidemiegesetz zu!
Adresse
Fidas Murtal Steuerberatung GmbH
Bundesstraße 66
8740 Zeltweg