Viele UnternehmerInnen nahmen vor allem zu Beginn der Corona-Krise die Stundungsmöglichkeiten der Österreichischen Gesundheitskasse in Anspruch. Doch jede Stundungsfrist findet mal ihr Ende. Lesen dazu bitte weiter.
Wie bereits der französische Philosoph Antoine de Saint-Exupery feststellte, sollte man die Zukunft nicht voraussehen wollen, sondern ermöglichen.
So sieht es offenbar auch unsere Regierung und versucht mit der Investitionsprämie einen Anreiz für Investitionen in Ihr Unternehmen zu setzen.
Wenn es nach den aktuellen Richtlinien geht dürfte es bei dieser corona-bedingten Maßnahme einmal weniger Ausnahmen von den Ausnahmen geben.
Doch lesen Sie selbst im Folgenden mehr dazu:
Wir haben Sie bezüglich der Einführung des neuen Steuersatzes in Höhe von 5 % bereits informiert. Im Folgenden dürfen wir die Umsetzung in BMD ergänzen:
"In Zeiten wie diesen" ist Beweglichkeit gefragt und so wird so manches Handelsgeschäft auf Onlinehandel umgestellt. Oft sogar ohne jegliches Lager. Die Ware wird erst dann eingekauft, wenn sie bereits verkauft ist und direkt vom Lieferanten an den Kunden geschickt. So weit so gut! Steuerlich ist die Sache nicht ganz so einfach.
Aufgrund des Corona-bedingten Wirtschaftsabschwungs hat die Regierung neben dem Konjunkturstärkungsgesetz die COVID-19 Investitionsprämie beschlossen.
Ab heute gilt der neue Steuersatz mit 5% für alle Speisen, Getränke und wahrscheinlich auch Nächtigungen. Wir haben uns für Sie ein besonderes Service überlegt:
Eine neue Form des Kombilohns wurde vorgestellt. Diese soll Betrieben die Einstellung von Mitarbeitern erleichtern sowie zur Erholung am Arbeitsmarkt beitragen.
Wir alle bekommen von allen möglichen Stellen zu Hauf Informationen zu Förderungen, Zuschüssen usw. Am Ende des Tages bleiben aber häufig Fragen offen wie: „Was und wann soll ich nun konkret beantragen? Wer kann mir dabei helfen?
Wir versuchen im Folgenden einen kurzen Überblick über jene Dinge zu geben, die Sie als Unternehmer aktuell erledigen oder zumindest überdenken sollten.
Es ist möglich, dass Sie den Familienbonus (max. EUR 1.500 pro Jahr) zwar beantragt haben, aber Sie trotzdem nicht weniger Steuern bezahlt haben. Wenn der zweite Elternteil ein entsprechendes Einkommen hat, gibt es jetzt eine Möglichkeit sich doch noch etwas vom Finanzamt zurückzuholen. Lesen dazu bitte weiter.
Wir glauben, dass wir mit dem Corona-Fixkostenzuschuss die derzeit beste „Corona-Unterstützung“ für Ihr Unternehmen beantragen können.
Bitte lesen Sie im Folgenden die guten und weniger guten Nachrichten zu diesem Thema:
Wenn es nach den Aussagen des Finanzministers vom 7.5.2020 geht, sollen Fixkostenzuschüsse bereits heuer ausbezahlt werden.
Zur Erinnerung: Bis Donnerstag hieß es, dass Fixkostenzuschüsse 2021 nach Vorlage eines bestätigten Jahresabschlusses ausbezahlt werden. Aber lesen Sie im Folgenden eine kurze Zusammenfassung der Neuerungen, wobei wie immer in der Corona-Zeit gilt: Morgen kann alles anders sein…
Stundungen beim Finanzamt, die bis 30.9.2020 laufen, werden automatisch bis 15. Jänner 2021 verlängert. Trotzdem ist es in vielen Fällen sinnvoll schon jetzt einen Ratenzahlungsantrag zu stellen. Lesen Sie bitte im Folgenden warum:
Manchmal scheint es so, als hätte die Bundesregierung mittlerweile Gefallen an zum Teil äußerst komplizierten Hilfsmaßnahmen gefunden. #kurzarbeit #coronaprämie #fixkostenzuschuss
Das nächste Corona-Mysterium mit dem die Bundesregierung aufwartet, steht in den Startlöchern und lässt wiederum zahlreiche Fragen offen.
Die Förderung für den Corona-Familienhärteausgleich richtet sich an Familien, die durch Corona in eine Notlage gekommen sind und wo für mindestens ein Kind Familienbeihilfe bezogen wird.
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