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Fidas Murtal Steuerberatung GmbH
Bundesstraße 66
8740 Zeltweg
Die folgende Checkliste (Kompetenzfeld-Checkpunkt-Tipp) soll Handlungsfelder aufzeigen bzw. Gedankenanregungen übermitteln, in welchen Sie strategisch tätig werden könnten, um Veränderungen erfolgreich zu gestalten. Leben heißt Bewegung! Leben heißt Veränderung! Leben heißt Weiterentwicklung! Viel Spaß beim „checken“! Nr. 1 im Kopf des Kunden Sind Sie bei einem Produkt oder einer Dienstleistung die Nummer 1 im Kopf Ihrer […]
Die Förderung für den Corona-Familienhärteausgleich richtet sich an Familien, die durch Corona in eine Notlage gekommen sind und wo für mindestens ein Kind Familienbeihilfe bezogen wird.
Nachdem in einer ersten Phase für Selbstständige Soforthilfe bis 1.000 Euro geleistet wurde, geht der Härtefall-Fonds mit 20. April in eine zweite Phase über.
Ab 20. April können die Fördermittel mittels Online-Formular auf wko.at/haertefall-fonds beantragt werden. Die Anträge der Phase 1 gelten nicht für die Phase 2!
Die Antragstellung für den Härtefall-Fonds läuft bis 31. Dezember 2020.
Kanal 3 als führendes Regionalfernsehen hat kürzlich Mag. Roland Wagner zum Interview der Woche gebeten:
https://kanal3.tv/?k=11_2018_murtal&c=6751&v=bE8_0qtpAoA&sec=1254#13
INTERESSANTE Fördermöglichkeiten des Landes Steiermark
Wir dürfen Sie über zwei aktuelle Fördermöglichkeiten in der Steiermark informieren:
#1 Telearbeit!Offensive
#2 Zinsübernahme für Überbrückungskredite
Betriebe können eine Prämie geltend machen, wenn sie ihren Betrieb vorzeitig bis 1.7.2016 auf das vollständige Rauchverbot umstellen.
In Zeiten der Corona-Krise haben auch wir uns überlegt, wie wir Ihnen entgegenkommen und vielleicht sogar gleichzeitig unser Service verbessern können:
Die papierlose Buchhaltung wäre eine Möglichkeit wie wir gemeinsam mehrere "Fliegen auf einen Schlag" erledigen könnten:
Härtefondsantrag für Selbständige
Seit 27. März 2020 können Sie die Erste-Hilfe-Maßnahme der Regierung beantragen.
Der Antrag muss online eingebracht werden unter: https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-epu-kleinunternehmen.html
Laut einer parlamentarischen Anfragebeantwortung durch Finanzminister Schelling sind von den Banken bereits über 19.000 Zufluss-Meldungen bei der Finanzverwaltung eingelangt.
Insofern Sie in Ihrem Betrieb Kurzarbeit eingeführt haben oder es planen, sind folgende Zeilen für Sie wichtig:
Zur Auszahlung der Kurzarbeitsbeihilfe ist erforderlich, dass die tatsächlichen Abrechnungsdaten bis zum 28. des Folgemonats in Form einer Abrechnungsdatei per eAMS übermittelt wird.
Wir möchten Sie auf folgenden organisatorischen Ablauf hinweisen:
Da der Parteienverkehr derzeit ausgeschlossen ist, haben wir für einen „reibungslosen“ Ablauf der Unterlageneingänge (z.B. Buchhaltungsunterlagen, Jahresabschlussunterlagen etc…) sowie den Unterlagenausgängen folgende Vorkehrungen getroffen:
Engagiert ein Musikveranstalter Künstler oder andere Mitwirkende an Unterhaltungsdarbietungen aus dem Ausland, muss er eine Abzugsteuer einbehalten.
Der österreichische Musikveranstalter muss dann dem Finanzamt die Höhe der dem Steuerabzug unterliegenden Beträge (Bemessungsgrundlage) melden und die Abzugsteuer bis zum 15. des Folgemonats in einer Gesamtsumme an das Finanzamt abführen. Hinsichtlich der Höhe der Steuer und der Bemessungsgrundlage ist zwischen Bruttobesteuerung und Nettobesteuerung zu unterscheiden.
Bis spätestens Ende März 2017 muss die Sicherheitseinrichtung jeder Registrierkasse in Betrieb genommen werden. Ab diesem Tag müssen sämtliche Systeme manipulationssicher sein. Dabei handelt es sich um einen Manipulationsschutz, der insbesondere die Unveränderbarkeit der Aufzeichnungen gewährleisten soll. Bis Redaktionsschluss wurde keine Verlängerung der Frist 31. März 2017 beschlossen. Fotonachweis: Harald Wanetschka / pixelio.de
Der Verfassungsgerichtshof bestätigte in einem Erkenntnis die Verfassungskonformität der Kammerumlage 1. Auch Härte im Einzelfall steht dem nicht entgegen.
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