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Ausfallsbonus / pauschale Corona-Hilfe

Über den Ausfallsbonus können 15% eines coronabedingten Umsatzrückganges pauschal als Zuschuss erlangt werden. Weitere 15% sind als Vorauszahlung auf einen etwaigen Fixkostenzuschuss 800.000 möglich. Bitte lesen Sie einen groben Überblick sowie unsere Empfehlung dazu:

 # Basics zum Ausfallsbonus

Beim Ausfallsbonus erhalten alle Unternehmen mit einem zumindest 40%igen monatlichen Umsatzausfall im jeweiligen Monat einen 15%igen Zuschuss - berechnet vom Umsatzausfall. Weitere 15% Zuschuss können optional als Vorauszahlung auf den Fixkostenzuschuss beantragt werden. Von den kolportieren 30% Ausfallsbonus sind also 15% ein tatsächlicher Bonus und die verbleibenden 15% sind eine Vorauszahlung. Sollten 30% beantragt werden, ergibt sich aus der Natur der Sache, dass defacto ein Antrag auf Fixkostenzuschuss 800.000 gestellt werden muss und natürliche die Voraussetzungen für den Fixkostenzuschuss 800.000 erfüllt sein müssen.

Gedeckelt ist der Ausfallsbonus mit jeweils EUR 30.000 für den Bonus selbst und für die Vorauszahlung - insgesamt also mit EUR 60.000 pro Monat.

Die allgemeinen Voraussetzungen sind grundsätzlich dieselben wie auch bei den anderen Corona-Hilfsmaßnahmen (Geschäftssitz in Österreich, kein Insolvenzverfahren anhängig, steuerliches Wohlverhalten etc…(siehe Beilagen)).

Neu gegründete Unternehmen, welche vor dem 1. November 2020 keine Umsätze erzielt haben, bekommen leider keinen Bonus.

Tipp:
Der Kreis der Begünstigten ist hier also weiter als bei anderen Förderungen, wo z.B. Umsätze vor dem 16. September erzielt werden mussten! Und den Ausfallsbonus können auch Unternehmen beantragen, die im Lockdown nicht geschlossen waren.

# Kombination mit anderen Corona-Förderungen

Die Kombination mit anderen Corona-Förderungen ist generell möglich. Konkret kann nach heutigem Wissenstand der Ausfallsbonus mit dem Verlustersatz oder natürlich mit dem Fixkostenzuschuss 800.000 nebeneinander beantragt werden.

Keine Kombinationsmöglichkeit gibt es mit dem Umsatzersatz oder Umsatzersatz II (indirekt betroffene Unternehmen). Haben Sie also in den Monaten November und Dezember eine Variante des Umsatzersatzes bezogen so ist für diesen Zeitraum ein Antrag auf den Ausfallsbonus ausgeschlossen. Eine Rückzahlung des Umsatzersatzes und anschließende Beantragung des Ausfallsbonus wäre denkbar, wird aber in den wenigsten Fällen sinnvoll sein.

# Wie kommen Sie zum Geld? / Antragstellung

Der Antrag ist monatlich (!) für die Zeiträume November 2020 bis Juni 2021 zu stellen. Der Antrag kann - sofern die Buchhaltungsdaten vorliegen - ab 16. des Folgemonats bis zum 15. des drittfolgenden Monats beantragt werden. Ein Antrag für Jänner 2021 kann also ab dem 16. Februar 2021 bis spätesten 15. April 2021 gestellt werden.

Den Antrag können Sie selbst über FinanzOnline oder wir für Sie als Steuerberater stellen.

Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema? Wir beraten Sie gerne!

Unsere Empfehlung:
Der Ausfallsbonus selbst mit 15% vom Umsatzrückgang ist eine recht einfach zu beantragende Förderung. Wir empfehlen jedenfalls zu prüfen, ob die Voraussetzungen vorliegen und gegebenenfalls den Bonus selbst mit 15% zu beantragen. So erhalten Sie eine Förderung und bleiben aber für die Zukunft hinsichtlich Fixkostenzuschuss und Verlustersatz flexibel.

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