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Energetische Hilfe für kleine Unternehmen – Energiekostenpauschale

Kleine Unternehmen können seit wenigen Tagen eine pauschale Förderung der Energiekosten beantragen. Die Förderhöhe liegt zwischen 110 und 2.475 Euro und die Förderung soll ganz unbürokratisch und automatisiert abgewickelt werden – so das politische Versprechen.

 Zugegeben – so wie es aussieht, scheint die Beantragung der Förderung wirklich einigermaßen unbürokratisch zu sein. Natürlich läuft der Antrag im digitalen Zeitalter über das Unternehmerserviceportal (www.usp.gv.at). Doch zuerst zu den Voraussetzungen:

# Kann ich eine Förderung bekommen?

Die Frage lässt sich in diesem Fall leicht beantworten, da genau dafür ein Selbst-Check auf www.energiekostenpauchale.at ins Leben gerufen wurde. Der Selbst-Check erfordert keine besondere Anmeldung und dauert keine 60 Sekunden. Einzig Ihren ÖNACE-Code müssen Sie kennen. Wenn Sie den ÖNACE-Code selbst nicht kennen, sollte Ihr Steuerberater helfen können bzw. finden Sie ihn auch im Unternehmerserviceportal.
Ganz grob umrissen sind die Voraussetzungen ein Sitz in Österreich, ein Umsatz zwischen EUR 10.000 und EUR 400.000 und die richtige Branchenzugehörigkeit. Im Wesentlichen muss es ein Gewerbebetrieb sein. Umgekehrt sind also z.B. Vermietungen und Verpachtungen nicht antragsberechtigt.
Ebenfalls auf www.energiekostenpauschale.at finden Sie recht verständliche FAQs, die die eine oder andere Detailfrage beantworten können.

# Der Ablauf

  1. Selbst-Check ausfüllen und prüfen, ob Sie antragsberechtigt sind.
  2. Im Unternehmerserviceportal das entsprechende Formular ausüllen.
  3. Der Antrag wird vom Computer geprüft und bei positiver Erledigung ausbezahlt.

Die Höhe der Förderung hängt schlussendlich von der Branche und dem Umsatz ab.

# Was können wir für Sie tun?

Den Antrag selbst dürfen wir als Steuerberater nicht für Sie stellen.  Wir können Sie allerdings bei Ihrer Registrierung im Unternehmerserviceportal, beim Herausfinden des ÖNACE-Codes oder bei der Beantragung der Handy-Signatur unterstützen.

Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema? Wir beraten Sie gerne!

 

Unsere Empfehlung:
60 Sekunden für den Selbst-Check sind gut investierte Zeit. Prüfen Sie jedenfalls, ob Sie antragsberechtig sind und füllen Sie das Formular im USP aus. Schließlich haben wir nichts zu verschenken!

 

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