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Energiekostenzuschuss 4. Quartal 2022

Vom 29. März bis 14. April 2023 kann über das Austria Wirtschaftsservice (aws) der EKZ I für das 4. Quartal 2022 vorangemeldet werden.
WICHTIG! Auch hier gilt wie schon für den Förderzeitraum Februar bis September 2022 das First come-first serve-Prinzip.

 Konkret bedeutet das (wieder); dass ohne Voranmeldung im Zeitraum 29. März bis 14. April später kein Antrag für diesen Zeitraum mehr gestellt werden kann UND ganz klassich gilt "wer zuerst kommt, mahlt zuerst".

 

Die Antragsphase selbst ist vom 17. April bis 16. Juni 2023. Den genauen Termin bekommen die Förderwerber vom aws zugewiesen.

 

# zur Wiederholung

  • Förderfähigkeit: Der Energiekostenzuschuss I richtet sich an energieintensive, gewerbliche und gemeinnützige Unternehmen und unternehmerische Bereiche von gemeinnützigen Vereinen. Als energieintensiv gelten Unternehmen, deren jährliche Energie- und Strombeschaffungskosten sich auf mindestens 3 % des Produktionswertes belaufen.
  • Nicht förderungsfähige Unternehmen sind u.a. energieproduzierende und mineralölverarbeitende Unternehmen oder die land- und forstwirtschaftliche Urproduktion. 
  • Bei kleineren Unternehmen mit Jahresumsätzen bis € 700.000,- entfällt das 3 %-Energieintensitätskriterium
  • Förderungswerber müssen bis 31.3.2023 Energiesparmaßnahmen im Bereich der Beleuchtung und Heizung im Außenbereich umsetzen.
  • Förderbare Energieträger sind Strom, Erdgas und Treibstoffe (Benzin und Diesel). ABER:

 

# Gibt’s da auch was Neues?
Ja, im Vergleich zum bisherigen Fördermodell gibt es eine Verbesserung. Der Energiekostenzuschuss I wurde auf Wärme, Kälte und Dampf ausgeweitet.

 

# Ab wann kann endlich der Energiekostenzuschuss II beantragt werden
Diese Frage wird immer wieder gestellt. Hier ist jedoch noch etwas Geduld geboten. Denn die Voranmeldung für das erste Halbjahr 2023 wird erst im 3. Quartal 2023 starten. Natürlich informieren wir Sie zuverlässig über den Start.   

 

# Ablauf der Energiekostenförderung in aller Kürze

  1. Voranmeldung durch Sie selbst - unbedingt notwendig
  2. Registrierung beim aws (falls noch nicht vorhanden)
  3. Feststellung der Energieintensität
  4. Ermittlung der förderbaren Kosten
  5. Antrag stellen im zugewiesenen Zeitraum

 

Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema? Wir beraten Sie gerne!

Zum Abschluss noch ein kleiner Überblick:

 

Unsere Empfehlung:
Wenn Ihre Energiekosten im Vergleichszeitraum um mindestens EUR 2.500 gestiegen sind, melden Sie sich ab morgen an! Ohne Voranmeldung gibt es später keine Möglichkeit mehr, einen Antrag für das 4. Quartal zu stellen!

 

 

 

 

 

 

 

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