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Last Minute Shopping zugunsten Ihrer Mitarbeiter

Das gesellschaftliche Arbeitsleben kam heuer vielen Unternehmen zu kurz. Nicht nur Betriebsausflüge mussten ausfallen, sondern auch die Weihnachtsfeiern. Aus diesem Grund gilt heuer eine besondere Regelung: Der Arbeitgeber kann im Zeitraum vom 1. November 2020 bis 31. Jänner 2021 Gutscheine im Wert von bis zu Euro 365,00 an seine Arbeitnehmer abgeben, wenn dieser Freibetrag noch nicht zur Gänze ausgeschöpft wurde. Diese Gutscheine sind dann steuer-, sozialversicherungs- und lohnnebenkostenfrei. Lesen dazu bitte weiter.

 # Gutscheine

Die Gutscheine müssen nachweislich im November 2020, Dezember 2020 oder im Jänner 2021 an den Arbeitnehmer ausgegeben werden.
Dabei versteht man unter Gutscheinen z.B. Wertgutscheine, Warengutscheine, Geschenkgutscheine, etc. Darunter fallen sowohl Gutscheine von Einzelhändlern als auch von Verbänden von Einzelhändlern (z.B. Einkaufsmünzen, Gutscheine von Einkaufszentren, Einkaufsgutscheine von Städten und Gemeinden).

Gutscheine, die in Bargeld abgegolten werden können, fallen nicht unter die Steuerbefreiung.

# die heimische Wirtschaft fördern

Idealerweise sollen demnach die Arbeitgeber beim Erwerb der Gutscheine als auch die Arbeitnehmer bei der Einlösung der Gutscheine den Fokus auf regionale Unternehmen legen.
Der Freibetrag für Sachzuwendungen in Höhe von Euro 186,00 bleibt durch diese Maßnahmen unberührt und trotzdem normal erhalten. Es können sogar die beiden Höchstbeträge in einem Gutschein kumuliert werden.

# Beispiel 1:
Im Kalenderjahr 2020 wird der Freibetrag für Betriebsveranstaltungen in Höhe von Euro 365,00 bis jetzt überhaupt nicht beansprucht (keine Feier, kein Betriebsausflug). Auch vom Freibetrag für Geschenke in Höhe von Euro 186,00 wurde noch nicht Gebrauch gemacht. Es können also Gutscheine in einer Gesamthöhe von Euro 551,00 (Euro 365,00 + Euro 186,00) gekauft und an den Dienstnehmer bis 31. Jänner 2021 steuerfrei abgegeben werden.

# Beispiel 2:
Gleicher Sachverhalt wie oben, nur wurde durch einen Ausflug bereits ein Veranstaltungsfreibetrag in Höhe von Euro 150,00 pro Dienstnehmer verbraucht. Vom Geschenkefreibetrag wurde noch nichts ausgeschöpft. Es können also nur mehr Gutscheine im Wert von Euro 401,00 (Euro 365,00 – Euro 150,00 + Euro 186,00) steuerfrei an den Mitarbeiter abgegeben werden.

Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema? Wir beraten Sie gerne!

Unsere Empfehlung:
Wenn Sie Ihren Mitarbeitern als Ersatz für ausgefallene Feiern oder Veranstaltungen etwas Gutes tun möchten, sind die Weihnachtsgutscheine sicher eine gute Idee - und obendrein steuerfrei...

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