Zwar ist mit 1. Jänner 2026 die neue Trinkgeldregelung für bestimmte Branchen in Kraft getreten. Wesentliche Neuerungen darin betreffen nunmehr jedoch alle Branchen, wo Trinkgeld vorkommen kann wie z.B. Handwerker, Rauchfangkehrer, Mechaniker etc.! Lesen dazu bitte weiter.
# die üblichen Verdächtigen
Die neue Regelung betrifft grundsätzlich Betriebe, wo der Erhalt von Trinkgeldern wie auch bisher mit einem Trinkgeldpauschale abgerechnet werden kann, wie z.B. Gastronomie, Beherbergungsbetriebe, Taxi, Friseure, Masseure etc. Mehr oder weniger nebenbei wurden aber die Aufzeichnungspflichten betreffend Trinkgeld für alle Branchen verschärft – quasi eine Art Rundumschlag.
# Aufzeichnungspflicht vs Schätzung
In Betrieben, wo zwar üblicherweise Trinkgeld gegeben wird aber kein Trinkgeldpauschale festgelegt wurde, sind nun „geeignete Nachweise über tatsächlich erhaltene Trinkgelder“ zu führen. Diese Verpflichtung betrifft alle Dienstnehmer eines Betriebes, sofern diese üblicherweise Trinkgelder erhalten oder an Trinkgeldsystemen beteiligt sind. Die Regelung ist unabhängig von Funktion oder Ausbildungsstatus anzuwenden. Die erfassten Beträge müssen fristgerecht an die Lohnverrechnung übermittelt werden.
Liegt keine ordnungsgemäße Aufzeichnung vor, sind Prüfer im Rahmen von Abgabenprüfungen zur Schätzung berechtigt. Wie streng die Behörden die neue Regelung in der Praxis anwenden werden bleibt abzuwarten – das finanzielle Risiko bei fehlender Dokumentation ist jedenfalls erheblich.
# Kein Trinkgeld erhalten – was ist zu beachten?
Erhält ein Mitarbeiter in einem typischen Trinkgeldgewerbe kein Trinkgeld, ist dies schriftlich zu bestätigen. Die Beurteilung hat grundsätzlich monatlich zu erfolgen. Es ist daher möglich, dass in einem Monat Trinkgeld bezogen wird und im Folgemonat keines. Bei unregelmäßiger Trinkgeldzahlung ist jedenfalls eine monatliche schriftliche Bestätigung erforderlich.
Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema? Wir beraten Sie gerne!
Unsere Empfehlung:
Wir empfehlen, die neue Trinkgeldregelung zeitnah in Hinblick auf Ihre individuelle Betriebssituation prüfen zu lassen und die erforderlichen Maßnahmen zu setzen. Gerne unterstützen wir Sie dabei.
