Ab 1. April 2017 müssen Registrierkassen verpflichtend mit einer technischen Sicherheitseinrichtung zum Schutz gegen Manipulation ausgestattet sein.
Nachdem in einer ersten Phase für Selbstständige Soforthilfe bis 1.000 Euro geleistet wurde, geht der Härtefall-Fonds mit 20. April in eine zweite Phase über.
Ab 20. April können die Fördermittel mittels Online-Formular auf wko.at/haertefall-fonds beantragt werden. Die Anträge der Phase 1 gelten nicht für die Phase 2!
Die Antragstellung für den Härtefall-Fonds läuft bis 31. Dezember 2020.