Gemäß der Verordnung zum Neugründungs-Förderungsgesetz verkürzt sich die Wartefrist für die Inanspruchnahme der Förderung für ehemalige Betriebsinhaber ab 2016 von 15 Jahren auf 5 Jahre.
Wie bereits der französische Philosoph Antoine de Saint-Exupery feststellte, sollte man die Zukunft nicht voraussehen wollen, sondern ermöglichen.
So sieht es offenbar auch unsere Regierung und versucht mit der Investitionsprämie einen Anreiz für Investitionen in Ihr Unternehmen zu setzen.
Wenn es nach den aktuellen Richtlinien geht dürfte es bei dieser corona-bedingten Maßnahme einmal weniger Ausnahmen von den Ausnahmen geben.
Doch lesen Sie selbst im Folgenden mehr dazu: