Bitte nicht vergessen:
Unternehmer müssen den Jahresbeleg (=Monatsbeleg Dezember) am Ende des Kalenderjahres bzw. am letzten Tag der getätigten Umsätze 2024, grundsätzlich bis zum 31. Dezember, erstellen und nach Ausdruck aufbewahren.
Die Förderung für den Corona-Familienhärteausgleich richtet sich an Familien, die durch Corona in eine Notlage gekommen sind und wo für mindestens ein Kind Familienbeihilfe bezogen wird.

