Die Regelungen betreffend der Versendung von Waren im EU-Raum werden mit 1.7.2021 grundlegend geändert. Lieferschwellen werden abgeschafft - dafür gibt es eine neue Meldepflicht im "EU-One-Stop-Shop". Bitte lesen Sie im Folgenden mehr dazu:
Mittlerweile gehört es schon zur jährlichen Buchhaltungsroutine:
Wie in den Vorjahren ist auch heuer wieder der Jahresbeleg 2021 (= Monatsbeleg Dezember) Ihrer Registrierkasse bis spätestens 15. Februar 2022 mittels BMF- Belegcheck App zu überprüfen und an das Finanzamt zu übermitteln. Warum? Zur Gewährleistung des Manipulationsschutzes Ihrer Registrierkasse.