Der Gesetzgeber fordert bei so gut wie jeder Corona-Hilfe von Ihnen, dass Sie sich steuerlich "wohl verhalten". Wenn nicht, sind Hilfen zurückzuzahlen, was indirekt den Druck bei Außenprüfungen erhöhen wird. Bitte lesen Sie im Folgenden, was konkret gemeint ist:
Ab dem 1. Juli müssen Wahlärzte bezahlte Honorarnoten direkt an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) übermitteln, wenn Patienten dies wünschen. Diese Änderung bedeutet, dass Patienten ihre Wahlarztrechnungen nicht mehr selbst bei der Krankenkasse zur Refundierung einreichen müssen. Die Übermittlung der Informationen erfolgt jedoch nur mit Zustimmung der Patienten.
