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KMU-Investitionszuwachsprämie

Mit dieser Förderungsaktion des aws (Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH) soll ein Anreiz für Unternehmensinvestitionen geschaffen werden, um die Investitionsneigung von österreichischen Unternehmen zu heben. Wer wird gefördert? Förderungsnehmer können physische Personen (z.B. Einzelunternehmer, OG, KG) oder juristische Personen (z.B. GmbH) sowie sonstige Gesellschaften des Unternehmensrechts sein, die ein gewerbliches Unternehmen selbständig betreiben. Förderungsfähig sind nur […]

Mit dieser Förderungsaktion des aws (Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH) soll ein Anreiz für Unternehmensinvestitionen geschaffen werden, um die Investitionsneigung von österreichischen Unternehmen zu heben.

Wer wird gefördert?

Förderungsnehmer können physische Personen (z.B. Einzelunternehmer, OG, KG) oder juristische Personen (z.B. GmbH) sowie sonstige Gesellschaften des Unternehmensrechts sein, die ein gewerbliches Unternehmen selbständig betreiben. Förderungsfähig sind nur Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern. Voraussetzung ist auch eine Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer bzw. bei der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten. Weiters muss das Unternehmen über eine Betriebsstätte in Österreich verfügen.

Unternehmen, die nicht drei Jahresabschlüsse über zwölf Monate umfassende Wirtschaftsjahre für die Berechnung der neu aktivierten Anschaffungs- und Herstellungskosten des abnutzbaren Anlagevermögens heranziehen können, sind nicht förderbar.

Was wird gefördert?

Die aws fördert Neuinvestitionen in materielles, aktivierungspflichtiges, abnutzbares Anlagevermögen, das in einer Betriebsstätte in Österreich realisiert wird. Dabei muss es z.B. zu einer Errichtung oder Erweiterung der Betriebsstätte, einer Diversifizierung der Produkte bzw. Dienstleistungen oder zu einer Änderung des Produktionsprozesses kommen.

Die Neuinvestition muss dabei bei Kleinst- und Kleinunternehmen zumindest um € 50.000,­– (Investitionszuwachs) höher liegen als der Wert der durchschnittlichen aktivierten Anschaffungs- und Herstellungskosten der letzten drei Geschäftsjahre. Bei mittleren Unternehmen muss der Investitionszuwachs mindestens € 100.000,– betragen. Dabei ist spätestens neun Monate nach Bilanzstichtag der aktuellste Jahresabschluss heranzuziehen.

Art und Umfang der Förderung

Der Zuschuss beträgt im Einzelfall für Kleinst- und Kleinunternehmen bis zu 15% des Investitionszuwachses von zumindest € 50.000,­– bis zu € 450.000,–. Bei mittleren Unternehmen bis zu 10% des Investitionszuwachses von zumindest € 100.000,– bis zu € 750.000,–.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt als Einmalbetrag.

Kleine Unternehmen:

Investitionszuwachs mindestens € 50.000,– bis € 450.000,– über der Basis
Förderungshöhe: 15% Prämie des Investitionszuwachses, dh. zwischen € 7.500,­– und maximal € 67.500,–

Mittlere Unternehmen:

mindestens € 100.000,­– bis € 750.000,– über der Basis
Förderungshöhe: 10% Prämie des Investitionszuwachses, dh. zwischen € 10.000,– und maximal € 75.000,–

Nicht förderbare Kosten

  • Kosten bzw. Rechnungen sowie deren Bestellung, die vor Antragstellung entstanden sind oder gelegt wurden
  • leasingfinanzierte und gebrauchte Wirtschaftsgüter (einschließlich Vorführgeräten und -maschinen)
  • Ankauf von Fahrzeugen (sowie deren Zubehör), die auch Transportzwecken dienen (ausgenommen innerbetriebliche Transportmittel, z.B. Stapler etc.)
  • immaterielle Investitionen
  • laufende Betriebskosten (Personalkosten, Betriebsmittel und laufende Miet- und Pachtzahlungen)
  • Kosten, die nicht in einem Zusammenhang mit einer unternehmerischen Investition stehen (z. B. Privatanteile als Bestandteil der Projektkosten)
  • Investitionen, für welche die Finanzierung nicht gesichert ist
  • Vergnügungsetablissements, Nachtlokale, Spielkasinos, öffentliche Garagen
  • Investitionen von Unternehmen, die unter geschützten Konkurrenzbedingungen tätig sind (z.B. Trafiken)
  • Grundstücke
  • Finanzanlagen
  • Finanzierungskosten und Betriebsabgänge
  • aktivierte Eigenleistungen
  • Kosten, die aus einem Unternehmenskauf oder einer Unternehmensübernahme resultieren (z.B. Firmenwert, Übernahme oder Ankauf bereits bestehender Investitionen – „Übernahmekosten“)
  • Ankauf von Musik- und Spielautomaten
  • Umsatzsteuer
  • Projekte mit förderbaren Kosten in Höhe von über € 5 Mio.

Antragsstellung

Die Einreichung des Antrages muss vor Durchführungsbeginn des Projektes, das ist die rechtsverbindliche Bestellung, der Beginn der Arbeiten oder der Baubeginn, das Datum der ersten Lieferung oder Leistung, der ersten Rechnung oder des Kaufvertrages oder der (An-)Zahlung, wobei kein Datum zeitlich vor der Einreichung des Antrages liegen darf, erfolgen.

Der Förderantrag muss mit Hilfe des Fördermanagers (https://foerdermanager.awsg.at) bei der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH oder für Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft bei der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H. (ÖHT) gestellt werden.

Das geförderte Projekt ist innerhalb von zwei Jahren durchzuführen und zu bezahlen. Die Projektkostenabrechnung anhand eines Verwendungsnachweises über die angefallenen Projektkosten ist spätestens in den drei darauffolgenden Monaten vorzulegen.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung oder Ersatz des mit der Antragstellung verbundenen Aufwandes. Die gegenständliche Förderung ist gültig für Anträge, die zwischen 9. Jänner 2017 und 31. Dezember 2018 (bzw. bis zur Ausschöpfung der budgetären Mittel) eingereicht werden.

Beispiel:

Unternehmensgegenstand: Tischlereibetrieb
Unternehmen besteht seit: 2007
Umsatz: € 1.150.000,­–
Mitarbeiter: 8
Durchschnittlich aktivierte Anschaffungs- und Herstellungskosten der letzten 3 Geschäftsjahre: € 95.000,–
Projekt : Zubau Betriebshalle und Kauf einer großen Maschine
Projektkosten: € 250.000,–
Investitionszuwachs: € 155.000,–
Finanzierung: Eigenfinanzierung, Kredit
Mögliche Förderung: durch Investitionszuwachsprämie: 15% von € 155.000,­– = € 23.250,–

Für weitere Details kontaktieren Sie bitte Ihren Fidas Partner.

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