Die Kosten für Kinderbetreuung sind in einem bestimmten Umfang und unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzbar, wenn sie von selbständigen oder nicht selbständigen pädagogisch qualifizierten Personen durchgeführt werden. Pädagogisch qualifizierte Personen sind Personen, die eine Ausbildung zur Kinderbetreuung und Kindererziehung nachweisen können. Die erforderliche Qualifikation kann durch folgende abgeschlossene Ausbildungen unverändert nachgewiesen werden: Abschluss eines Lehrgangs […]
Ausgangsrechnungen, die ein geschädigter Unternehmer unter dem Titel Kosten-, oder Schadenersatz ausstellt, werfen die Frage auf, ob in diesen Rechnungen Umsatzsteuer ausgewiesen werden muss.