Kontakt

Fidas Murtal Bundesstrasse 66 8740 Zeltweg Tel.: +43 3577 236 00Fax.: +43 3577 236 00 22

Arbeitskräfteüberlassung oder Werkvertrag?

Die richtige Einstufung des Vertrages ist wichtig, da sich ein Arbeitskräfteüberlassungsvertrag vom Werkvertrag hinsichtlich der rechtlichen Konsequenzen unterscheidet.

Software-Verkauf und Umsatzsteuer (USt): Lieferung oder sonstige Leistung?

Welche umsatzsteuerlichen Konsequenzen beim Verkauf von Software bestehen und welcher Umsatzsteuersatz zur Anwendung gelangt, ist für Laien schon kaum mehr zu durchschauen.

Werbungskostenpauschale für nach Österreich entsandte Expatriates

Seit 1.1.2016 können von Expatriates anstelle des üblichen Werbungskostenpauschalbetrags von € 132 nun 20% der Bezüge, höchstens jedoch € 10.000 jährlich als Werbungskosten geltend gemacht werden.

EuGH für rückwirkenden Vorsteuerabzug bei Rechnungskorrektur

Wird an einer Rechnung ein Mangel berichtigt, so steht nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in vielen Fällen der Vorsteuerabzug rückwirkend zum Zeitpunkt der ursprünglichen Rechnungsausstellung zu.

Kinderbetreuungskosten und die Anforderungen an pädagogisch qualifizierte Personen

Die Kosten für Kinderbetreuung sind in einem bestimmten Umfang und unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzbar, wenn sie von selbständigen oder nicht selbständigen pädagogisch qualifizierten Personen durchgeführt werden. Pädagogisch qualifizierte Personen sind Personen, die eine Ausbildung zur Kinderbetreuung und Kindererziehung nachweisen können. Die erforderliche Qualifikation kann durch folgende abgeschlossene Ausbildungen unverändert nachgewiesen werden: Abschluss eines Lehrgangs […]

Adresse

Fidas Murtal Steuerberatung GmbH
Bundesstraße 66
8740 Zeltweg

Telefon

+ 43 3577 236 00

Rechtliches