Im Interesse der Bekämpfung der Schattenwirtschaft im Baugewerbe wurden im Zuge der Steuerreform 2015/2016 mehrere Maßnahmen getroffen. Das Barzahlungsverbot betreffend Bauleistungen ist auch im Bereich Vermietung und Verpachtung zu beachten.
Der Wechsel von einem Einzelunternehmen in eine GmbH ist zwar steuerneutral möglich, weil eine Besteuerung der stillen Reserven vermieden werden kann. Die steuerlichen Vor- und Nachteile sind aber genau abzuwägen.
