Das Bundesfinanzgericht hat die Optionsprämie betreffend einen Optionsvertrag, der zur Absicherung gegen Kursverluste abgeschlossen wurde, als Werbungskosten anerkannt.
Jahresbeleg ausdrucken: Ihre Erinnerung zum Jahreswechsel
Vergessen Sie bitte nicht auf die Erstellung und Überprüfung Ihres Jahresbeleges.
