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Energiekostenzuschuss II - Erinnerung

Die Bundesregierung plant angesichts der hohen Energiepreise die entstandenen Mehrkosten zu fördern. Voraussetzung ist unter anderem eine Voranmeldung über den AWS-Fördermanager bis spätestens 2. November 2023.

 # Worum geht es?

Im Moment ist bezüglich des Energiekostenzuschusse II noch nicht viel bekannt. Wir wissen, dass Energiemehrkosten im Zeitraum 1.1. bis 31.12.23 unterteilt in die Zeiträume 1.1. bis 30.6. und 1.7. bis 31.12. gefördert werden sollen.
An welche Voraussetzungen die Förderung gebunden ist, ist derzeit noch unbekannt. Eine entsprechend Förderrichtline wie auch die generelle Zustimmung der EU zu dieser Förderung ist "in Arbeit" heißt es seitens des zuständigen Ministeriums.

Sicher wissen wir, dass für einen späteren Antrag eine Voranmeldung über den AWS-Fördermanager bis spätestens 2. November zwingend erforderlich ist.

# Ablauf

Zunächst einmal ist die Voranmeldung über den AWS-Fördermanager  durchzuführen. Die Voranmeldung können Sie recht einfach selbst über den AWS-Fördermanager unter https://foerdermanager.aws.at/ erledigen.
Eine Registrierung über das AWS soll (noch) nicht zwingend nötig sein, bietet sich aber an, da Sie die Registrierung ohnehin im späteren Verlauf brauchen werden. Eine Registrierung ist aber natürlich nur dann erforderlich, wenn Sie nicht ohnehin z.B. wegen anderer Förderungen schon bei dem AWS registriert sind.
Ab dem 9. November ist dann geplant, dass die tatsächlichen Anträge eingebracht werden können. Wie das Förderverfahren dann genau abläuft und ob Sie tatsächlich alle Voraussetzungen erfüllen, werden wir hoffentlich den noch kommenden Förderrichtlinien entnehmen können.

# Was soll ich tun?

Im Zweifel empfehlen wir jedenfalls eine Voranmeldung über den AWS-Fördermanager durchzuführen. Sollte sich später herausstellen, dass Sie die dann nötigen  Voraussetzungen für den Antrag selbst nicht erfüllen, können Sie den Vorgang immer noch abbrechen. Umgekehr geht es leider nicht. D.h. wenn Sie jetzt die Frist für die Voranmeldung versäumen, gibt es keine Möglichkeit mehr einen Förderantrag zu stellen!

­Nach erfolgreich abgesendeter Voranmeldung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse. An diese E-Mail-Adresse erhalten Sie in weiterer Folge ebenso eine Nachricht, in der Ihnen ein persönliches Zeitfenster für die anschließende Antragstellung zugewiesen wird.
 
Wichtig: Die Antragsmöglichkeit ist mit den bei der Voranmeldung angegebenen E-Mail-Adressen verknüpft. Beachten Sie die korrekte Schreibweise, da die Angaben im Nachhinein nicht mehr geändert werden können!

Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema? Wir beraten Sie gerne!

 

Unsere Empfehlung:
Wir empfehlen Ihnen eine Voranmeldung über den AWS-Fördermanager durchzuführen. Sollte sich später herausstellen, dass Sie die nötigen  Voraussetzungen für den Antrag selbst nicht erfüllen, können Sie den Vorgang immer noch abbrechen. Umgekehr geht es leider nicht.

 

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