Alle Jahre wieder ist es am 32. Dezember zu spät. Viele Unternehmer haben tagesaktuelle Zahlen von Ihrem Unternehmen und wissen schon recht genau, was "unterm Strich" rauskommen wird. Allen anderen bieten wir an, gemeinsam zu erarbeiten, wie der Gewinn in diesem Jahr aussehen könnte und was das steuerlich bedeuten wird. Lesen dazu bitte weiter.
Insofern Sie in Ihrem Betrieb Kurzarbeit eingeführt haben oder es planen, sind folgende Zeilen für Sie wichtig:
Zur Auszahlung der Kurzarbeitsbeihilfe ist erforderlich, dass die tatsächlichen Abrechnungsdaten bis zum 28. des Folgemonats in Form einer Abrechnungsdatei per eAMS übermittelt wird.

