Kontakt

Fidas Murtal Bundesstrasse 66 8740 Zeltweg Tel.: +43 3577 236 00Fax.: +43 3577 236 00 22

Offenlegungen bei GmbHs - eine Gebühr weniger!

Die Zeiten ändern sich, und das betrifft auch das Amtsblatt der Wiener Zeitung. Mit dem WZEVI-Gesetz ist die Pflicht für Unternehmen, ihre Jahresabschlüsse und andere Ankündigungen zu veröffentlichen zwar nicht Geschichte - aber es wird billiger!

 # Digitale Welt

Das Bundesgesetz über die Wiener Zeitung GmbH und die Errichtung einer elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (WZEVI-Gesetz), hat einen Wandel in den gesetzlichen Aufgaben der Wiener Zeitung GmbH eingeläutet. Die Wiener Zeitung erscheint zukünftig nicht mehr in gedruckter Form. Stattdessen wurde eine elektronische Plattform namens "EVI" eingerichtet, um alle veröffentlichungspflichtigen Informationen zu teilen.

# Warum EVI?

Bisher war die Wiener Zeitung das offizielle Veröffentlichungsorgan für Österreich und beinhaltete ein Amtsblatt namens "Amtsblatt zur Wiener Zeitung“, in dem insbesondere Jahresabschlüsse, sowie Informationen wie Stellenausschreibungen im öffentlichen Dienst oder Änderungen im Firmenbuch bekannt gemacht wurden.
Mit dem WZEVI-Gesetz, welches am 19. Mai 2023 in Kraft trat, müssen Firmen nun nicht mehr dafür bezahlen, ihre Jahresabschlüsse und Ankündigungen in der "Wiener Zeitung" zu veröffentlichen.
Die letzte Ausgabe der Zeitung erschien am 30. Juni 2023. Seit dem 1. Juli 2023 werden Pflichtveröffentlichungen stattdessen auf der elektronischen Plattform namens "EVI" gemacht.

Das Beste daran?
Für die Erfüllung der gesetzlichen Veröffentlichungspflichten fallen jetzt bei der Wiener Zeitung keine Gebühren mehr an.

Unternehmen könnten jedoch zur Kasse gebeten werden, wenn die Wiener Zeitung GmbH zusätzliche Arbeit hat (wie zum Beispiel falsche Formatierungen). Für die Benutzer ist der Zugriff auf Informationen über EVI völlig kostenfrei.
Zielsetzung ist es, mehr Transparenz in der Republik sicherzustellen und die Chancengleichheit unter den Bürgern zu fördern, indem allen ein barrierefreier Zugang zu Informationen geboten wird. Außerdem werden diese Infos digitalisiert und stehen somit leichter für wichtige Entscheidungen zur Verfügung.
Zusätzlich sind auch alte Veröffentlichungen (vor dem 1.7.2023) aus dem Amtsblatt zur Wiener Zeitung in der EVI ersichtlich.

# nicht zu verwechseln

Mit der Veröffentlichung in der Wiener Zeitung bzw. jetzt im EVI ist die Offenlegung beim Firmenbuch nicht zu verwechseln. Die Offenlegung beim Firmenbuch bleibt unverändert bestehen.. D.h.  der Jahresabschluss ist wie bisher beim Firmenbuch offenzulegen wofür auch weiterhin Gerichtsgebühren anfallen.

# zusammengefasst

Insgesamt bleibt für Sie fast alles beim Alten - insbesondere die Firmenbuchfristen und die Offenlegungspflicht selbst. Es fällt nur eine Gebühr weg was ja auch nicht unbedingt stört.

Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema? Wir beraten Sie gerne!
 

Unsere Anmerkung:
Es bleibt beim Alten, nur eben digital und gebührenfrei!

Adresse

Fidas Murtal Steuerberatung GmbH
Bundesstraße 66
8740 Zeltweg

Telefon

+ 43 3577 236 00

Rechtliches