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Fidas Infomail / Quarantäne Mitarbeiter = Vergütungsanspruch

Fidas Infomail / Quarantäne Mitarbeiter = Vergütungsanspruch

Die schlechte Nachricht ist:
Wird ein Mitarbeiter behördlich unter Covid-19-Quarantäne gestellt, so hat der Unternehmer den Arbeitslohn auch während der Absonderung weiterhin auszuzahlen.
Die gute Nachricht ist:

Dem Unternehmer steht dafür eine Vergütung nach dem Epidemiegesetz zu!

geänderte Öffnungszeiten in unserer Kanzlei ab 12. Juli 2021

geänderte Öffnungszeiten in unserer Kanzlei ab 12. Juli 2021

Die Zeit rund um Covid-19 hat uns als Kanzlei ganz besonders zwei Dinge vor Augen geführt: persönliche Beratung kann durch nichts ersetzt werden und Digitalisierung ist in manchen Bereichen ein Faktor, der über den wirtschaftlichen Erfolg entscheiden kann. Bitte lesen Sie im Folgenden, wie diese beiden Dinge zu geänderten Öffnungszeiten unserer Kanzlei führen.

COVID steuerlich absetzen?

COVID steuerlich absetzen?

Das Virus selbst können Sie zwar nicht steuerlich absetzen. Sehr wohl aber die einen oder anderen Ausgaben, die Sie bedingt durch COVID hatten. Bitte lesen Sie im Folgenden einen kurzen Überblick!

Registrierkassen-Jahresbeleg!

Registrierkassen-Jahresbeleg!

Bitte nicht vergessen:
Unternehmer müssen den Jahresbeleg (=Monatsbeleg Dezember) am Ende des Kalenderjahres bzw. am letzten Tag der getätigten Umsätze, grundsätzlich bis zum 31. Dezember, erstellen und nach Ausdruck aufbewahren.

längere Kündigungsfristen Arbeiter

längere Kündigungsfristen Arbeiter

Ab dem 01.10.2021 gelten für Arbeiter längere Kündigungsfristen. Die Kündigungsfristen und -termine wurden an jene der Angestellten angeglichen. Bereits 2017 wurde im Parlament eine Angleichung der Rechte von Arbeitern an die von Angestellten beschlossen.

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Fidas Murtal Steuerberatung GmbH
Bundesstraße 66
8740 Zeltweg

Telefon

+ 43 3577 236 00

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