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Ende Handy-Signatur am 5.12.23

Am Krampustag kommt es dieses Jahr zu einer Änderung in der digitalen Identitätslandschaft Österreichs. Denn am 5. Dezember 2023 wird die Handy-Signatur endgültig und vollständig zur ID Austria migrieren. Dieser Schritt markiert das Ende des Parallelbetriebs beider Systeme und hat Auswirkungen auf die Beantragung von Förderungen (AWS), FinanzOnline oder andere von E-Government-Services sowie E-Services aus der Wirtschaft.

 

# Parallelbetrieb endet

Mit dem 5. Dezember 2023 endet der Parallelbetrieb von Handy-Signatur und ID Austria. Nutzerinnen und Nutzer müssen sich bewusst sein, dass ab diesem Zeitpunkt eine ID Austria unbedingt erforderlich ist, um E-Government-Services und Dienstleistungen aus der Wirtschaft in Anspruch zu nehmen.

# Umstieg leicht erklärt

Der Umstieg auf die ID Austria erfolgt in zwei Schritten.
1. Umstieg von Handy-Signatur auf ID Austria mit Basisfunktion
2. Freischaltung/Anmeldung der ID Austria mit Basisfunktion in der App „Digitales Amt“ und Wechsel zur Vollfunktion (nicht zwingend nötig)

Die entscheidende Frage vorab ist, ob die ursprüngliche Ausstellung Ihrer Handy-Signatur durch eine behördliche Registrierung und somit eine behördliche Identifizierung erfolgt ist – oder nicht.
 

  • Wenn die Handy-Signatur behördlich registriert wurde (zum Beispiel Magistrat, Bezirkshauptmannschaft, Gemeinden, Landespolizeidirektion oder FinanzOnline), kann sie jederzeit online zur ID Austria mit Vollfunktion aufgewertet werden. Hierzu ist lediglich die Eingabe der Dokumentennummer eines gültigen österreichischen Reisepasses oder Personalausweises erforderlich.
  • Wurde Ihre Handysignatur nicht behördlich registriert, ist zwar der Umstieg auf die Basisfunktion möglich, für die Nutzung der Vollversion müssen Sie jedoch zu einer (physischen) Behörde pilgern.


# Basisfunktion versus Vollfunktion

Bei der Basisfunktion werden die Anmeldedaten sowie die Gültigkeitsdauer der Handy-Signatur übernommen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Umstellung auf die ID Austria vor Ablauf der Gültigkeit der Handy-Signatur abgeschlossen sein muss. Andernfalls ist eine erneute Registrierung erforderlich.
 
Die Basis ID Austria umfasst identische Funktionen wie die Handy-Signatur.

  • Nutzung mit TAN, SMS oder QR-Code bleibt bestehen
  • Der Funktionsumfang entspricht dem der bisherigen Handy-Signatur.
  • Die Nutzungsdauer ist auf fünf Jahre beschränkt.

 
Die Vollfunktion der ID Austria beinhaltet zusätzlich zu den Funktionen der Handy-Signatur, auch neue Anwendungsmöglichkeiten wie die Ausweisfunktion am Smartphone (vorläufig ausschließlich in Österreich).

Signaturen mittels SMS-TAN werden in der Vollfunktion der ID Austria nicht mehr unterstützt.



# Umstieg über "Digitales Amt"

Bei der Anmeldung mit der Handy-Signatur in der App "Digitales Amt" werden automatisch die verfügbaren Umstiegsprozesse für Ihre Handy-Signatur angezeigt. Falls Sie bereits in der App angemeldet sind, können Sie den Tab "Profil" öffnen, wo Sie einen der folgenden Buttons vorfinden:

  • "Umstellen auf ID Austria": Wenn Ihre Handy-Signatur behördlich registriert wurde, können Sie sie direkt hier auf die Vollfunktion der ID Austria aktualisieren.
  • "Umstellen auf ID Austria (Basisfunktion)": Falls Ihre Handy-Signatur nicht behördlich registriert wurde, ist eine Online-Aktualisierung nur auf die Basisfunktion der ID Austria möglich.


Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema? Wir beraten Sie gerne!

 

Unsere Empfehlung:
Nutzen Sie einen ruhigen Moment um auf die ID Austria umzusteigen. Erst dann zu umzusteigen, wenn Sie sich dringend irgendwo anmelden müssen erzeugt unnötigen Stress.

 

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