Das Bundesfinanzgericht (BFG) vertritt die Ansicht, dass es bei der Festsetzung eines Strafzuschlages nicht auf die tatsächliche Absetzung der entsprechenden Ausgaben in der Körperschafsteuererklärung ankommt.
Im Bereich der umsatzsteuerlichen Behandlung von VIP-Karten für sportliche Veranstaltungen gab es leider bei der Überarbeitung der Umsatzsteuerrichtlinien im Dezember 2016 eine Änderung. Bisherige Handhabung: Mit der Steuerreform 2016 sank mit 1.1.2016 der Umsatzsteuersatz von historischen 20% auf den neuen ermäßigten Steuersatz von 13% für Eintrittsberechtigungen für Sportveranstaltungen. Dies führte zu einer beträchtlichen Vergünstigung der […]