Kontakt

Fidas Murtal Bundesstrasse 66 8740 Zeltweg Tel.: +43 3577 236 00Fax.: +43 3577 236 00 22

Abzugsteuer bei Musikveranstaltungen

Engagiert ein Musikveranstalter Künstler oder andere Mitwirkende an Unterhaltungsdarbietungen aus dem Ausland, muss er eine Abzugsteuer einbehalten.

Der österreichische Musikveranstalter muss dann dem Finanzamt die Höhe der dem Steuerabzug unterliegenden Beträge (Bemessungsgrundlage) melden und die Abzugsteuer bis zum 15. des Folgemonats in einer Gesamtsumme an das Finanzamt abführen. Hinsichtlich der Höhe der Steuer und der Bemessungsgrundlage ist zwischen Bruttobesteuerung und Nettobesteuerung zu unterscheiden.

Hohe steuerliche Gewinne legal kürzen

Einzelunternehmer oder Gesellschafter von Personengesellschaften können in Form eines steuerlichen Gewinnfreibetrags einen Teil ihres Gewinns aus einer betrieblichen Tätigkeit steuerfrei belassen.

Registrierkasse: Vorsätzliche Nichtbeachtung des Manipulationsschutzes

Seit dem 1.1.2016 gilt die Registrierkassenpflicht. Ab dem 1.4.2017 gilt zudem die Verpflichtung, Aufzeichnungen einer Registrierkasse durch eine technische Sicherheitseinrichtung gegen Manipulation zu schützen

Umsatzsteuer bei Werbegeschenken und Gutscheinen

Unternehmer, die an ihre Kunden Werbegeschenke, Preise bei Gewinnspielen oder Gutscheine ausgeben, müssen beachten, dass diese „Goodies“ unter Umständen der Umsatzsteuerpflicht unterliegen.

Kursverluste eines Fremdwährungskredits bei Vermietung & Verpachtung abzugsfähig?

Das Bundesfinanzgericht hat die Optionsprämie betreffend einen Optionsvertrag, der zur Absicherung gegen Kursverluste abgeschlossen wurde, als Werbungskosten anerkannt.

Adresse

Fidas Murtal Steuerberatung GmbH
Bundesstraße 66
8740 Zeltweg

Telefon

+ 43 3577 236 00

Rechtliches