Ausgangsrechnungen, die ein geschädigter Unternehmer unter dem Titel Kosten-, oder Schadenersatz ausstellt, werfen die Frage auf, ob in diesen Rechnungen Umsatzsteuer ausgewiesen werden muss.
Andreas Brandner
Seit dem 1.5.2016 ist der 13%ige Umsatzsteuersatz auf Beherbergungsleistungen anzuwenden. Aufgrund dieser Erhöhung muss die Berechnung des Vorsteuerabzuges bei Nächtigungsgeldern angepasst werden.