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Beschäftigungsbonus 2017

Der Beschäftigungsbonus tritt mit 1. Juli 2017 in Kraft. Er ist eine Maßnahme zur Senkung der Lohnnebenkosten für Unternehmer.

Dieser Bonus ist eine Förderung (ein Zuschuss) für die Schaffung von zusätzlichen vollversicherungspflichten Arbeitsplätzen. Man erhofft sich dadurch positive Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt, er soll der heimischen Wirtschaft einen Wachstums- und Beschäftigungsimpuls geben.

Wer kann den Antrag stellen, wer bekommt den Zuschuss?

Nur inländische Unternehmer (oder inländische Betriebsstätten ausländischer Unternehmer) können einen Antrag stellen.

Was wird gefördert?

Es wird die Schaffung von zusätzlichen vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen im Beschäftigungsausmaß von 38,5 Stunden gefördert.

Werden mehrere Teilzeitbeschäftigte angestellt, sind diese in ein Vollzeitäquivalent umzurechnen.

Welcher Beschäftigungsstand wird als Referenzwert herangezogen?

Der Referenzwert wird aus der Anzahl der Beschäftigten vor Entstehen des ersten zusätzlichen Arbeitsplatzes und aus der Anzahl der Beschäftigten am Ende der vier vorangegangenen Quartale ermittelt. Der Höchststand an Mitarbeitern zu diesen Stichtagen ist als Vergleichswert maßgebend.

Wann kann der Antrag gestellt werden?

Ein Antrag ist binnen 30 Tagen ab Entstehen des zusätzlichen Arbeitsverhältnisses zu stellen.

Welche Voraussetzungen muss die zusätzlich beschäftigen Person erfüllen?

Förderungsfähige Arbeitsverhältnisse

  • beginnen ab 1. Juli 2017 durch Anmeldung bei der Sozialversicherung,
  • sind vollversicherungspflichtig,
  • bestehen für mindestens vier Monate,
  • sind kommunalsteuerpflichtig,
  • unterliegen dem österreichischen Arbeits- und Sozialrecht,
  • sind sonst nicht gefördert (bzw. schließen bestimmte Förderungen den Beschäftigungsbonus aus),
  • werden mit ehemals arbeitslos gemeldeten Personen oder mit Bildungsabgängern oder mit Jobwechslern eingegangen.

Welche Lohnnebenkosten werden gefördert?

Es werden bis zu drei Jahre lang 50 % der Lohnnebenkosten (Dienstgeberbeiträge) gefördert.

Zu den Lohnnebenkosten gehören: Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge, Zuschlag zum Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, Wohnbauförderungsbeitrag, Beitrag zur Betrieblichen Mitarbeitervorsorge, Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag, Kommunalsteuer

Bei wem ist der Antrag einzubringen?

Die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) und für Tourismusbetriebe die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) wickelt die Förderung ab. https://www.aws.at/foerderungen/beschaeftigungsbonus

Wann wird der Zuschuss ausbezahlt?

Die Auszahlung erfolgt ein Jahr nach Entstehen des ersten zu fördernden Arbeitsverhältnisses im Nachhinein.

Von der Bundesregierung werden ca. zwei Milliarden Euro über drei Jahre für den Beschäftigungsbonus zur Verfügung gestellt. Sobald dieser Topf leer ist, endet auch die Förderung.

Für weitere Details kontaktieren Sie bitte Ihren Fidas Partner.

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