Die Förderung für den Corona-Familienhärteausgleich richtet sich an Familien, die durch Corona in eine Notlage gekommen sind und wo für mindestens ein Kind Familienbeihilfe bezogen wird.
Vom 29. März bis 14. April 2023 kann über das Austria Wirtschaftsservice (aws) der EKZ I für das 4. Quartal 2022 vorangemeldet werden.
WICHTIG! Auch hier gilt wie schon für den Förderzeitraum Februar bis September 2022 das First come-first serve-Prinzip.