Die Gesundheitskasse (früher GKK) hat Beiträge, die für Dienstnehmer abzuführen sind, teilweise gestundet. Aber nicht alle Stundungen sind zinsfrei!
Bitte lesen Sie im Folgenden für welche gestundeten Beiträge Zinsen anfallen und für welche nicht.

Es ist möglich, dass Sie den Familienbonus (max. EUR 1.500 pro Jahr) zwar beantragt haben, aber Sie trotzdem nicht weniger Steuern bezahlt haben. Wenn der zweite Elternteil ein entsprechendes Einkommen hat, gibt es jetzt eine Möglichkeit sich doch noch etwas vom Finanzamt zurückzuholen. Lesen dazu bitte weiter.