Gemäß der Verordnung zum Neugründungs-Förderungsgesetz verkürzt sich die Wartefrist für die Inanspruchnahme der Förderung für ehemalige Betriebsinhaber ab 2016 von 15 Jahren auf 5 Jahre.
Härtefondsantrag für Selbständige
Seit 27. März 2020 können Sie die Erste-Hilfe-Maßnahme der Regierung beantragen.
Der Antrag muss online eingebracht werden unter: https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-epu-kleinunternehmen.html
