Auch mit Beginn dieses Jahres hat der Gesetzgeber wieder einige Änderungen in der Lohn- und Gehaltsabrechnung erarbeitet. Lesen Sie im Folgenden einen Überblick über die am häufigsten diskutierten Neuerungen.
Ab 01.01.2026 gelten neue Bestimmungen hinsichtlich der geringfügigen Beschäftigung während der Arbeitslosigkeit. In den meisten Fällen wird das gleichzeitige Beziehen von Leistungen des AMS und das Ausüben einer geringfügigen Tätigkeit nicht mehr möglich sein. Nur in vier gesetzlich definierten Ausnahmefällen darf eine solche Beschäftigung weiterhin fortgeführt oder neu aufgenommen werden.
Der Sommer steht vor der Tür, und wie jedes Jahr werden viele Betriebe von der tatkräftigen Unterstützung durch Schüler und Studenten profitieren. Junge Menschen sollten frühzeitig praktische Erfahrungen sammeln, um ihre beruflichen Fähigkeiten zu schärfen und ihre Karrierewege zu erkunden. Um qualifizierten Nachschub am Arbeitsmarkt zu bekommen, sollten die Tätigkeiten bestenfalls über Kaffeekochen hinausgehen. Oftmals herrscht die pauschale Meinung, dass diese Sommeraushilfen einfach als „Praktikanten“ bezeichnet werden können. Doch Vorsicht ist geboten: Es mag verlockend sein, alle in dieser Weise zu kategorisieren, doch jede Beschäftigungsform muss aus arbeits- und abgabenrechtlicher Sicht sorgfältig geprüft werden.
Alle Jahre wieder ist es am 32. Dezember zu spät. Viele Unternehmer haben tagesaktuelle Zahlen von Ihrem Unternehmen und wissen schon recht genau, was "unterm Strich" rauskommen wird. Allen anderen bieten wir an, gemeinsam zu erarbeiten, wie der Gewinn in diesem Jahr aussehen könnte und was das steuerlich bedeuten wird. Lesen dazu bitte weiter.
Ab dem 1. Juli müssen Wahlärzte bezahlte Honorarnoten direkt an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) übermitteln, wenn Patienten dies wünschen. Diese Änderung bedeutet, dass Patienten ihre Wahlarztrechnungen nicht mehr selbst bei der Krankenkasse zur Refundierung einreichen müssen. Die Übermittlung der Informationen erfolgt jedoch nur mit Zustimmung der Patienten.
Anlässlich einer umfassenden Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AlVG) werden neue gesetzliche Vorgaben eingeführt, die die geringfügige Beschäftigung von arbeitslosen Personen ab dem 01.01.2026 betreffen. Eine geringfügige Beschäftigung während der Arbeitslosigkeit wird weitgehend abgeschafft. Lesen dazu bitte weiter.
Das alte Sprichwort „Kleider machen Leute“ hat sicher ein Körnchen Wahrheit in sich, aber die Steuergesetzgebung scheint eine eigene Modepolizei zu haben – sie entscheidet gnädig darüber, welche Kleidung als 'beruflich' gilt und welche nicht. Kleidungsstücke müssen so spezifisch gebrandet sein, dass sogar ein Blinder erkennen könnte, woher sie stammen. Für den privaten Gebrauch sollen sie sich so gut eignen wie ein Taucheranzug für eine Gartenparty.
Die Elektromobilität bleibt ein zentraler Bestandteil nachhaltiger Mobilitätskonzepte. Doch bei der Nutzung von Elektrofahrzeugen im beruflichen Umfeld stellen sich zahlreiche steuerliche Fragen – insbesondere im Hinblick auf das Laden von Dienst- und Privatfahrzeugen. Welche Regelungen gelten für das Aufladen am Unternehmensstandort? Wann entsteht ein Sachbezug? Und welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich aus dem Kostenersatz für Ladekosten?
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat in einer Anfragebeantwortung unter anderem zur steuerrechtlichen Beurteilung der Nutzung von Spezialfahrzeugen Stellung genommen. Dabei wurde präzisiert, dass das "Spezialfahrzeug-Privileg" AUSSCHLIESSLICH für Fahrten zwischen dem Wohnort und der Arbeitsstelle gilt. Wenn am Heimweg ein kleiner Umweg zum Supermarkt genommen wird, muss ein steuerpflichtiger Sachbezug angesetzt werden. Bei der Berechnung des Werts dieses Sachbezugs müssen auch die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte berücksichtigt werden.
Der kürzlich veröffentlichte, neu verhandelte Kollektivvertrag für die Hotellerie und Gastronomie umfasst nun alle Arbeitnehmer in einem einheitlichen Vertrag, anstatt wie bisher separate Verträge für Arbeiter und Angestellte zu haben. Der Vertrag tritt grundsätzlich am 1. November 2024 in Kraft, wobei einige Bestimmungen erst ab dem 1. Mai 2025 gelten, um Betrieben Zeit für die Umstellung zu geben.
Ein Dauerbrenner in der Steuerwelt – sei es bei Beratungsgesprächen oder bei Betriebsprüfungen – ist das Fahrtenbuch. Unbeliebt, da die Führung von vielen Steuerpflichtigen als mühsam empfunden wird, und dennoch wichtig, um Betriebsausgaben im Zusammenhang mit der Nutzung eines KFZ optimal geltend zu machen.
Alle Jahre wieder ist es am 32. Dezember zu spät. Viele Unternehmer haben tagesaktuelle Zahlen von Ihrem Unternehmen und wissen schon recht genau, was "unterm Strich" rauskommen wird. Allen anderen bieten wir an, gemeinsam zu erarbeiten, wie der Gewinn in diesem Jahr aussehen könnte und was das steuerlich bedeuten wird.
Die Geburt eines Kindes ist mitunter eine der spannendsten, herausforderndsten und emotionalsten Zeit im Leben einer jungen Familie. Neben der Entscheidung welcher Kinderwagen der Beste ist und wie das Kinderzimmer eingerichtet wird, sollten auch die Karenzzeiten geplant werden. Wie lange bleibe ich in Karenz? Welches Modell ist für unsere Familie das Sinnvollste? Bleibt der Papa auch zu Hause?
Fidas Murtal Steuerberatung GmbH
Bundesstraße 66
8740 Zeltweg
+ 43 3577 236 00