Seit 1.1.2016 können von Expatriates anstelle des üblichen Werbungskostenpauschalbetrags von 132 nun 20% der Bezüge, höchstens jedoch 10.000 jährlich als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Normalerweise geschieht nichts automatisch, wenn staatliche Einrichtungen in einen Ablauf mit eingebunden sind. Das ändert sich ab heuer! Ab heuer gibt es neben der Veranlagung lohnsteuerpflichtiger Einkünfte auf Antrag auch eine antragslose oder automatische Veranlagung. Die Pflichtveranlagung lohnsteuerpflichtiger Einkünfte gem. § 41 Abs 1 EStG bleibt davon unberührt. Die Arbeitnehmerveranlagung 2016 wird automatisch erfolgen, wenn […]