Die Erbfolge rechtzeitig zu regeln ist nicht nur aus steuerlicher Sicht ratsam. Unangenehme Folgen können so rechtzeitig vermieden werden.
Das Bundesfinanzgericht (BFG) vertritt die Ansicht, dass es bei der Festsetzung eines Strafzuschlages nicht auf die tatsächliche Absetzung der entsprechenden Ausgaben in der Körperschafsteuererklärung ankommt.