Einzelunternehmer oder Gesellschafter von Personengesellschaften können in Form eines steuerlichen Gewinnfreibetrags einen Teil ihres Gewinns aus einer betrieblichen Tätigkeit steuerfrei belassen.
Der Wechsel von einem Einzelunternehmen in eine GmbH ist zwar steuerneutral möglich, weil eine Besteuerung der stillen Reserven vermieden werden kann. Die steuerlichen Vor- und Nachteile sind aber genau abzuwägen.
