Welche umsatzsteuerlichen Konsequenzen beim Verkauf von Software bestehen und welcher Umsatzsteuersatz zur Anwendung gelangt, ist für Laien schon kaum mehr zu durchschauen.
Seit 1.1.2016 können von Expatriates anstelle des üblichen Werbungskostenpauschalbetrags von 132 nun 20% der Bezüge, höchstens jedoch 10.000 jährlich als Werbungskosten geltend gemacht werden.
