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COVID steuerlich absetzen?

Das Virus selbst können Sie zwar nicht steuerlich absetzen. Sehr wohl aber die einen oder anderen Ausgaben, die Sie bedingt durch COVID hatten. Bitte lesen Sie im Folgenden einen kurzen Überblick!

 Berufsbedingte Mehrausgaben

Generell können Sie eigene Ausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen als „Werbungskosten“ steuerlich absetzten. Diese Werbungskosten müssen nicht unbedingt mit COVID in Verbindung stehen. Für Homeoffice-bedingte Ausgaben gibt es Sonderregelungen:

  • Ergonomisch geeignetes Mobiliar
    Sie haben 2021 mindestens 26 Tage im Homeoffice gearbeitet? In diesem Fall dürfen Sie bis zu EUR 300 für „ergonomisch geeignetes Mobiliar“ steuerlich absetzen. Gemeint sind damit z.B. Bürosessel, Schreibtische, etc.
  • Handy
    Wenn Sie 2021 ihr privates Handy auch für berufliche Telefonate und Videocalls genutzt haben, dürfen sie den prozentuellen Anteil ihrer beruflichen Anrufe schätzen und den entsprechenden Kostenanteil absetzen.
  • Internet
    Gleich wie beim Telefon kann der berufliche Anteil geschätzt werden und so teilweise die Kosten in die Arbeitnehmerveranlagung aufgenommen werden.
  • Laptop & co
    Natürlich können auch andere Geräte, die Sie für die Arbeit im Homeoffice benötigen steuerlich absetzen.
  • … und die Kaffeemaschine?
    Auch wenn Ihr Kaffeekonsum im Homeoffice höher geworden ist, andere Kosten wie z.B. Stromkosten, Miete oder auch den Kaffee können Sie leider nicht als Werbungskosten geltend machen.

Steuerfreies Homeoffice-Pauschale

Wenn Sie selbst keine der obigen Ausgaben getragen haben, trotzdem aber im Homeoffice arbeiten mussten, so können Sie pro Homeoffice-Tag EUR 3 pauschal steuerlich absetzen. Begrenzt ist das Pauschale mit maximal 100 Tagen pro Kalenderjahr und vom Arbeitgeber bezahlte Pauschalbeträge sind abzuziehen. Generell sind obige Ausgaben um das Homeoffice-Pauschale zu kürzen.

Haben Sie noch Fragen zu diesem oder anderen Themen? Wir beraten Sie gerne!

Statement:

Nützen Sie zumindest das Pauschale, bedenken Sie aber, dass das Finanzamt über den Lohnzettel die Anzahl der Homeoffice-Tage kennt.

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