Wie bereits im Vorjahr hilft die Energiekostenpauschale auch heuer wieder in Form einer Pauschalförderung in Höhe von EUR 167,50 bis EUR 2.685,00 Kleinst- und Kleinunternehmern, die hohen Energiekosten zu bewältigen.
Generell sind österreichische Unternehmen mit einem Jahresumsatz im Jahr 2023 von mindestens EUR 10.000 und höchstens EUR 400.000 antragsberechtigt.
# Wann?
Die Beantragung der Energiekostenpauschale ist von 20.06.2024 bis 08.08.2024, 12:00 Uhr über das USP möglich!
# Wie?
Voraussetzung für die Beantragung der Energiekostenpauschale über das USP:
- Eine gültige ID Austria (alte Handysignatur sollte auch noch funktionieren)
- Die Registrierung Ihres Unternehmens im USP (meist schon erledigt)
- Die Zuordnung des USP-Verfahrensrechts "Förderung beantragen" für das Service "Energiekostenpauschale für Unternehmen" durch den USP-Administrator Ihres Unternehmens (meist schon erledigt)
- Eine korrekte Klassifikation Ihres Unternehmens gemäß seinem wirtschaftlichen Schwerpunkt durch die Statistik Austria (ÖNACE-Code) (meist vorhanden und korrekt)
Sind all diese Voraussetzungen erfüllt, müssen Sie sich für die Beantragung der Energiekostenpauschale nur noch mittels ID Austria im USP anmelden und dort das Service "Energiekostenpauschale für Unternehmen" auswählen.
Die Förderung muss vom Unternehmen selbst beantragt werden. Wir können das Ansuchen leider nicht stellvertretend für Sie einreichen, da die Anmeldung über die ID-Austria zwingend erforderlich ist.
# weitere Details / Anleitung
Nähere Informationen bzw. eine genauere Anleitung für die Beantragung finden Sie unter:
www.energiekostenpauschale.at
www.usp.gv.at/beantragung-energiekostenpauschale0.html
Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema? Wir beraten Sie gerne!
Unsere Meinung:
Bei den meisten Kleinunternehmen werden die Voraussetzungen vorliegen womit der Antrag in 5 min erledigt sein sollte. Wir empfehlen daher jedenfalls diesen kleinen Bonus mitzunehmen.