Seit 1.1.2018 können Sie eine GmbH beinahe ausschließlich am Computer gründen. Wie das geht dürfen wir im Folgenden kurz skizzieren.
Natürlich ist die Gründung an Voraussetzungen gebunden, die aber relativ leicht zu erfüllen sind: An der Gesellschaft darf zu Beginn nur eine Person beteiligt sein. Sie brauchen etwas Kapital (mindestens EUR 5.000), eine Bürgerkarte oder Handy-Signatur und eine Bank, die das Service anbietet.
Vereinfacht gesagt läuft die Gründung so ab: Kapital bei der Bank einzahlen, Lichtbildausweis mitnehmen und unterschreiben. Errichtungserklärung (entspricht einem standardisierten Gesellschaftsvertrag) über das Unternehmerserviceportal (USP) hochladen. Im Unternehmerserviceportal die Daten wie z.B. den Firmenwortlaut, Sitz der Gesellschaft vervollständigen und an das Firmenbuch übermitteln – fertig! Die GmbH ist gegründet.
Auch wenn Sie Ihre GmbH wie bisher mit einem Notar gründen, sieht die neue Regelung Erleichterungen vor.
Tipp:
Nach der Gründung der GmbH muss die Gesellschaft auch beim Finanzamt, der Bezirkshauptmannschaft (Gewerbeberechtigung) etc. angemeldet werden. Insbesondere bei der Anmeldung beim Finanzamt werden häufig Fehler gemacht, die später mühsam korrigiert werden müssen. Sprechen Sie dazu mit Ihrem Steuerberater!
Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema? Wir beraten Sie gerne!