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Härtefonds Stand 27.3.2020

Härtefondsantrag für Selbständige  

Seit 27. März 2020 können Sie die Erste-Hilfe-Maßnahme der Regierung beantragen.

Der Antrag muss online eingebracht werden unter: https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-epu-kleinunternehmen.html

 WER kann den Antrag stellen:

· Ein-Personen-Unternehmer
· Kleinstunternehmer, die weniger als 10 Vollzeit-Äquivalente beschäftigen
· Erwerbstätige Gesellschafter, die nach GSVG/FSVG pflichtversichert sind
· Neue Selbständige wie z.B. Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten
· Freie Dienstnehmer wie EDV-Spezialisten und Nachhilfelehrer
· Freie Berufe (z.B. im Gesundheitsbereich)

Der Härtefallfonds wird auf den Unternehmer bzw. die Unternehmerin abgestellt. Eine Wirtschaftskammermitgliedschaft ist nicht Voraussetzung!

 

WIE hoch ist der Zuschuss:

Der Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, besteht aus zwei Phasen:

Phase 1 – Soforthilfe (Antragstellung ab 27.03.2020, 17:00 Uhr)
Bei einem Nettoeinkommen von weniger als 6.000 Euro p.a.: Zuschuss von 500 Euro
Bei einem Nettoeinkommen ab 6.000 Euro p.a.: Zuschuss von 1.000 Euro
Antragsteller, die über keinen Steuerbescheid verfügen, erhalten einen Zuschuss von 500 Euro.

Phase 2 – Details noch offen
DerZuschuss wird max. 2.000 Euro pro Monat auf maximal 3 Monate betragen. Der Zuschuss richtet sich nach der Höhe der Einkommenseinbuße.
Die genauen Kriterien und der Zeitpunkt sind noch offen, da dies von Seiten der Regierung noch in Ausarbeitung ist.

 

Voraussetzungen:

· Rechtmäßig selbstständiger Betreiber eines gewerblichen Unternehmens oder eines freien Berufes (egal ob Kammermitglied oder nicht)
· Unternehmensgründung bis 31.12.2019 - Zeitpunkt: Eintragung der Gewerbeberechtigung oder Aufnahme unternehmerische Tätigkeit
· Sitz oder Betriebsstätte in Österreich
· Härtefall: Nicht mehr in der Lage, die laufenden Kosten zu decken oder behördlich angeordnetes Betretungsverbot oder Umsatzeinbruch von mindestens 50% zum Vergleichsmonat des Vorjahres
· Obergrenze: im letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahr darf Einkommen max. 80% der jährlichen sozialversicherungsrechtlichen Höchstbeitragsgrundlage betragen - wenn kein Einkommenssteuerbescheid vorhanden, dann eigene Schätzung der Einkünfte
· Untergrenze: Pflichtversicherung in der Krankenversicherung - Einkünfte von zumindest 5.527,92 Euro p.a.
· Keine weiteren monatlichen Einkünfte über der Geringfügigkeitsgrenze (460,66 Euro), z.B. aus Vermietung und Verpachtung
· Keine Mehrfachversicherung in der Kranken- und/oder Pensionsversicherung
· Keine weiteren Barzahlungen von Gebietskörperschaften aufgrund von COVID-19
· Die Inanspruchnahme von Garantien und Kurzarbeit (für etwaige Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer bei Kleinstunternehmen) UND des Härtefallfonds ist ausdrücklich möglich.
· Keine kumulierte Inanspruchnahme von Härtefall-Fonds UND der mit 15 Milliarden Euro dotierten Notfallhilfe für betroffene Branchen – eine spätere Anrechnung ist möglich
· Kein Insolvenzverfahren anhängig und kein Reorganisationsbedarf - die URG Kriterien (Eigenmittelquote weniger als 8%, fiktive Schuldentilgungsdauer mehr als 15 Jahre) dürfen im vergangenen Wirtschaftsjahr nicht verletzt worden sein

 

Diese Unterlagen können Sie bis zur Antragstellung vorbereiten:

· Haben Sie einen WKO-Benutzeraccount ? Falls ja, geben Sie diesen beim Einstieg ins Formular an. Dann ersparen Sie sich das Ausfüllen einiger Daten. Sie können aber auch ohne WKO-Benutzeraccount einsteigen.
· Ihre persönliche Steuernummer
· Ihre KUR ODER GLN: Die KUR ist Ihre Kennziffer des Unternehmensregisters. Sie finden diese im eigenen Account des Unternehmensserviceportals (USP). Nach dem Login im Unternehmensserviceportal klicken Sie im Block „Mein USP“ auf „Unternehmensdaten anzeigen“. Auch Ihre Global Location Number (GLN) finden Sie im Unternehmensserviceportal in Ihren Unternehmensdaten.
Wirtschaftskammer-Mitglieder finden ihre GLN auch öffentlich unter: firmen.wko.atAls Freier Dienstnehmer müssen Sie weder KUR noch GLN eintragen.
· Halten Sie bitte auch Ihren gültigen Personalausweis, Reisepass oder Führerscheinzur Identifikation bereit. Nachdem Sie den Antrag fertig ausgefüllt und abgeschickt haben, werden Sie ein Mail bekommen, in dem Sie um diesen Identifikationsnachweis gebeten werden.
· Sind die Daten eingetragen, klicken Sie am Ende des Formulars auf “Einreichen”.
· Danach erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail. Aber Achtung: Das ist noch keine Zusage für die Förderung!!
· In diesem Mail erhalten Sie auch einen Link, wo Sie binnen 72 Stunden Ihren Identifikationsnachweis hochladen müssen. Andere Variante: Sie laden den unterschriebenen Antrag hoch.
· Sobald die Prüfung Ihres Antrags abgeschlossen ist, erhalten Sie eine E-Mail-Benachrichtigung und bei Erfüllung der Förderrichtlinien wird das Geld auf Ihr Konto überwiesen.

 

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