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Registrierkassenpflicht – Frist 31. März 2017

Bis spätestens Ende März 2017 muss die Sicherheitseinrichtung jeder Registrierkasse in Betrieb genommen werden. Ab diesem Tag müssen sämtliche Systeme manipulationssicher sein. Dabei handelt es sich um einen Manipulationsschutz, der insbesondere die Unveränderbarkeit der Aufzeichnungen gewährleisten soll. Bis Redaktionsschluss wurde keine Verlängerung der Frist 31. März 2017 beschlossen. Fotonachweis: Harald Wanetschka / pixelio.de

Bis spätestens Ende März 2017 muss die Sicherheitseinrichtung jeder Registrierkasse in Betrieb genommen werden. Ab diesem Tag müssen sämtliche Systeme manipulationssicher sein.

Dabei handelt es sich um einen Manipulationsschutz, der insbesondere die Unveränderbarkeit der Aufzeichnungen gewährleisten soll.

Bis Redaktionsschluss wurde keine Verlängerung der Frist 31. März 2017 beschlossen.

Fotonachweis: Harald Wanetschka / pixelio.de

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