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Corona-Fixkostenzuschuss / Update zur Umsetzung

Wir glauben, dass wir mit dem Corona-Fixkostenzuschuss die derzeit beste „Corona-Unterstützung“ für Ihr Unternehmen beantragen können.
Bitte lesen Sie im Folgenden die guten und weniger guten Nachrichten zu diesem Thema:

Die guten Nachrichten zuerst:
Nach heutigem Informationsstand sind nur wenige Unternehmen vom Fixkostenzuschuss ausgeschlossen. Das bedeutet, dass die meisten Unternehmen, die einen Umsatzrückgang von mindestens 40% im Zeitraum von bis zu 3 Monaten haben, auch einen Zuschuss erhalten sollten.

Weiters sieht die aktuelle Richtlinie vor, dass wir für Sie die Anträge auf Fixkostenzuschuss über Finanzonline stellen dürfen. Wir können Ihnen daher einen Großteil der doch recht komplexen Materie ersparen und dabei ein Maximum an Förderung generieren.

Für die Leser unter Ihnen, die sich mit den Details des Zuschusses beschäftigen wollen, haben wir die aktuelle Richtlinie des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) beigelegt.
 
Wozu wir Ihre Hilfe benötigen:
Ein wesentlicher Punkt, den wir gemeinsam entscheiden müssen, ist der ideale Vergleichszeitraum zur Berechnung des Umsatzrückganges.
In Frage kommt entweder das 2. Quartal 2020 oder maximal 3 zusammenhängende Monate (Vergleichszeiträume) aus folgender Auswahl:

16.3.2020 bis 15.4.2020
16.4.2020 bis 15.5.2020
16.5.2020 bis 15.6.2020
16.6.2020 bis 15.7.2020
16.7.2020 bis 15.8.2020
16.8.2020 bis 15.9.2020

Denkbar wäre z.B. der Zeitraum 16.3.2020 bis 15.6.2020. Natürlich ginge auch der 16.4.2020 bis 15.7.2020.  Es müssen jedenfalls zusammenhängende Vergleichszeiträume sein.
Ideal sind jene 3 Vergleichszeiträume, wo der Umsatzrückgang im Vergleich zum Vorjahr am höchsten ist und wo auch die Fixkosten am höchsten sind. Aber auch ein kürzerer Zeitraum von z.B. 2 Monaten wäre denkbar.

Wenn wir genug Zeit haben zu warten, können wir den besten Zeitraum berechnen und müssen keine Spekulationen anstellen. Allerdings wissen wir gesichert erst am 15.9.2020 welcher Zeitraum wirklich der beste ist.
 
Die weniger guten Nachrichten:
Einerseits scheiden leider alle Unternehmen, die sich zum 31.12.2019 „in Schwierigkeiten“ befunden haben aus und andererseits wird der Zuschuss nur in 3 Tranchen ausbezahlt. Es ist pro Tranche ein eigener Antrag zu stellen, was natürlich mit Arbeit und Kosten verbunden ist.
Insbesondere jene Unternehmer, die gleich am 20. Mai einen Antrag stellen wollen, werden erhöhte Kosten haben. Nachdem der Umsatzrückgang und die Fixkosten zu diesem Zeitpunkt wahrscheinlich nicht vollständig bekannt sind, müssen diese „geschätzt“ werden (Die meisten Vergleichszeiträume werden bis 15.6.2020 laufen.). Konkret bedeutet das in diesem Beispiel, dass Sie eine Planung der Umsätze und Fixkosten machen müssen, welche in den meisten Fällen vom Steuerberater zu bestätigen ist.

Unsere Empfehlung:
Wir empfehlen weiterhin den Unternehmen, die Umsatzrückgänge über 40% haben, den Fixkostenzuschuss zu beantragen. Die Auswahl des Vergleichszeitraumes wird allerdings die Gretchenfrage werden.
Wir empfehlen mit dem Antrag für die erste Tranche zumindest bis 16. Juni 2020 zuzuwarten, obwohl nicht sicher ist, dass der Finanzminister den Fördertopf dauerhaft gefüllt halten wird. Ein sorgfältig auf Basis von Istzahlen statt Schätzungen aufbereiteter Antrag für die erste Tranche wird sich beim Antrag für die 2. und 3. Tranche bezahlt machen.

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