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Corona - steirische Förderungen

INTERESSANTE Fördermöglichkeiten des Landes Steiermark

Wir dürfen Sie über zwei aktuelle Fördermöglichkeiten in der Steiermark informieren:

#1 Telearbeit!Offensive
#2 Zinsübernahme für Überbrückungskredite

# 1 Telearbeit!Offensive

Das Land Steiermark übernimmt für steirische Klein- und Mittelbetriebe (KMU) bis zu 50% der (Investitions-)Kosten für neue Heim-Arbeitsplätze. Die Arbeiterkammer Steiermark beteiligt sich mitunter zusätzlich mit 30% (Voraussetzung AK-Mitgliedschaft!). Ergibt somit meistens 80%, aber welche Investitionen sind konkret förderbar?

 

# förderbar:

 Investitionen in Informations- und Kommunikationstechnik für Arbeitsplätze, die sich außerhalb des Unternehmensstandorts befinden.

Hard- und Software sowie Lizenzen für den Telearbeitsplatz und die erforderliche Hard- und Software inkl. Lizenzen im Unternehmen selbst.

Erstmalige Kosten der Inbetriebnahme.

Und bei Miet- und Leasingkonstellationen: Hier sind Anzahlungen sowie der Miet- bzw. Leasingaufwand für max. fünf Monate förderbar.

 

# nicht förderbar:

 Kosten zur Einrichtung bzw. Erweiterung (wie z.B. Upgrade auf symmetrische Leitungen oder Bandbreitenerhöhung) und zum laufenden Betrieb des Internetzugangs, sonstige laufende Aufwendungen am Telearbeitsplatz (wie z.B.: Telefongebühren, Strom), Büro- und Geschäftsausstattung in Form von Möbeln und Einrichtung am Telearbeitsplatz, Mobiltelefone.

Die Investition ins neue Home-Office muss zumindest EUR 1.000 betragen. Maximal können allerdings Kosten von 50.000 Euro je Unternehmen und 5.000 Euro je Heimarbeitsplatz (Durchschnittsbetrachtung) gefördert werden.

Die Förderung ist als Zuschuss zu verstehen und wird im Regelfall nach Realisierung des Projektes, Einreichung der Unterlagen und Prüfung durch die SFG ausbezahlt. Wichtig: Die Förderanträge sind grundsätzlich vor Projektbeginn bei der zuständigen Förderstelle einzureichen. In Zeiten der Corona-Krise gilt aber eine Ausnahme: Es können bereits Investitionen ab 1.3.2020 gefördert werden obwohl der Antrag danach gestellt wurde.

Der Antrag selbst wird online d.h. über folgende Adresse eingebracht. https://www.sfg.at/f/telearbeit/. Am leichtesten lässt sich der Antrag mit einer Handy-Signatur einbringen. Falls Sie noch keine Handy-Signatur haben, empfehlen wir Ihnen dringend eine zu beantragen. In Zeiten der Corona-Krise geht das am einfachsten über die Anmeldung von FinanzOnline mit darauffolgender Einrichtung der Handy-Signatur. Der Link dazu: https://finanzonline.bmf.gv.at/fon/ und dort "Online-Erstanmeldung".

Die aktuelle Bearbeitungszeit der Förderanträge wurden uns telefonisch mit 4 bis 6 Wochen angegeben.

Empfehlung: Insofern Sie Investitionskosten wegen der Corona-Krise in Home-Office-Arbeitsplätze hatten oder haben empfehlen wir Ihnen jedenfalls diesen Förderantrag zu stellen. Gehen Sie allerdings davon aus, dass die Investitionen eher streng im Hinblick auf ihre Notwendigkeit und tatsächliche Nutzung im Home-Office geprüft werden.

 

# 2 Zinsübernahme für Überbrückungskredite des Landes Steiermark

Auf Bundesebene gibt es derzeit verschiedenste Formen von Überbrückungsfinanzierungen, um die Liquidität im Unternehmen aufrechtzuerhalten (Schlagwort: Corona Hilfsfonds, etc.).

Das Land Steiermark übernimmt für Unternehmen mit Sitz in der Steiermark den Zinsendienst für Überbrückungskredite, die ab 01.03.2020 im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie genehmigt und mit staatlichen Garantien (AWS oder OekB) gestützt wurden. Lt. derzeitigem Stand erhalten die förderungswürdigen Unternehmen von der steirischen Wirtschaftsförderung SFG die (zugesagten) Zinsen des ersten Kalenderjahres im Voraus ausbezahlt. Die Auszahlung des Restbetrages erfolgt nach Ende der Kreditlaufzeit. Auch hierbei handelt es sich um einen Zuschuss.

 

Hiervon ausgenommen sind:

 Unternehmen im Bereich Tourismus-Freizeitwirtschaft. Aber Achtung! Diese können ihre Anträge auf Zinszuschuss direkt bei der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) einbringen.
Banken und Versicherungen
Unternehmen im Immobilienbereich, so z.B. Bauträger und Vermietung und Verpachtung
Vereine
Für Unternehmen der Fischerei und Aquakultur, Urproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse gibt es ebenfalls Detailbestimmungen. Für mehr Infos siehe https://stmk.lko.at/.

Damit Sie die Zinsübernahme beantragen können, benötigen Sie einen Kreditvertrag eines österreichischen Kreditinstitutes (inkl. Tilgungsplan und Zinsenberechnung) sowie einen abgeschlossenen Garantievertrag.

Leider sind die exakten Richtlinien derzeit noch in Ausarbeitung und daher sind Fragen hinsichtlich der Zinsobergrenze, Übernahmezeitraum, Auszahlungsform noch nicht final geklärt.
Wir halten Sie diesbezüglich jedenfalls am Laufenden. In der Zwischenzeit erfahren Sie mehr unter https://www.sfg.at/faq-zinsuebernahme-fuer-ueberbrueckungskredite-des-landes-steiermark/ oder natürlich von Ihrer Hausbank.

Empfehlung: Insofern Sie einen geförderten Überbrückungskredit zugesagt bekommen haben, empfehlen wir Ihnen jedenfalls den Förderantrag zu stellen.

 

Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema? Wir beraten Sie gerne!

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