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Fidas Infomail / Umsatzersatz - Antrag ab heute möglich

Unmittelbar nach der heutigen Pressekonferenz ist auch die entsprechende Richtlinie sowie die FAQs veröffentlicht worden. Lesen Sie im Folgenden eine kurze Zusammenfassung der wesentlichen Punkte und wie der Antrag zu stellen ist:

 

 

# Wer bekommt Umsatzersatz?

Alle Unternehmen, die direkt vom Lockdown betroffen sind. Im Wesentlichen sind das Betriebe im Gastgewerbe, Beherbergungsbetriebe, Freizeiteinrichtungen und Unternehmen, die vom Veranstaltungsverbot betroffen sind. Geprüft wird das anhand der Branchenzugehörigkeit nach ÖNACE. Die entsprechende Liste finden Sie im Anhang.

Laut den FAQs sollen sogar Mischbetriebe oder Betriebe, deren Umsatz nicht komplett ausfällt (z.B. Lieferservice) einen Umsatzersatz erhalten. Auch Betriebe die heuer neu gegründet und vor November Umsätze erzielt haben, sind anspruchsberechtigt.

Betriebe die immer nur Take-away-Verkauf hatten sind vom Umsatzersatz ausgeschlossen, da sie den Geschäftsbetrieb uneingeschränkt fortführen dürfen.

Der Umsatzersatz über Finanzonline gilt nicht für Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe sowie Privatzimmervermieter. Für diese Betriebe soll der Umsatzersatz über das Ministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus abgewickelt werden.

# Wie viel wird ersetzt?

Ausgangsbasis ist der Umsatz vom November 2019 wie er über die Umsatzsteuervoranmeldung gemeldet wurde. Bei Betrieben mit Quartalsmeldung wird 1/3 der Umsatzsteuervoranmeldung des 4.Quartals 2019 herangezogen.

Ersetzt werden 80% des Umsatzes im Wesentlichen ohne Abzug, z.B. sind Kurzarbeitsentschädigungen nicht schädlich. Auch Umsätze die im November 2020 trotz Lockdown erzielt werden (z.B. Lieferservice) sind nicht abzuziehen!

Mischbetriebe erhalten den Umsatzersatz für den (Teil-)Betrieb, der von den Maßnahmen betroffen ist.

# Wie aufwändig ist der Antrag?

Nach dem uns vorliegenden Entwurf der Eingabemaske sind nur folgende Daten anzugeben:

  • Bankverbindung (sollte vorausgefüllt sein)
  • E-Mail für Rückfragen
  • Telefonnummer für Rückfragen
  • Bestätigung, dass es sich um ein operativ tätiges Unternehmen handelt (nur anzuhaken)
  • falls es sich um einen Mischbetrieb handelt, den Anteil der betroffenen Branche in % (wenn z.B. 60% des Betriebes vom Lockdown betroffen sind und der Rest des Betriebes - also 40% "normal" arbeiten darf, sind hier 60% anzugeben)
  • Bestätigung, dass der Betrieb keine zu berücksichtigenden COVID-19 Zuwendungen bekommen hat (Achtung! Hier zählen in den meisten Fällen nur Kredite mit 100% Staatshaftung. Fixkostenzuschüsse, Zuschüsse aus dem Härtefallfonds oder Kurzarbeitszuschüsse sind NICHT abzuziehen!)
  • Angabe ob Reiseleistungen oder Differenzbesteuerung vorliegen (in den meisten Fällen nicht anzuhaken)
  • Angabe ob das Unternehmen ein mittleres oder großes ist, welches sich in Schwierigkeiten befand (in den meisten Fällen nicht anzuhaken)


Insgesamt scheint der Antrag ausnahmsweise wirklich unbürokratisch zu sein.

# Bis wann kommt das Geld?

Die FAQs sprechen von 14 Tagen. Das Geld soll also recht zeitnah ausbezahlt werden.

Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema? Wir beraten Sie gerne!

 

Unsere Empfehlung:
Kündigungen durch den Dienstgeber sind ein Ausschlussgrund!
Daher empfehlen wir für die Mitarbeiter Kurzarbeit zu beantragen und den Antrag auf Umsatzersatz zu stellen.

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