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Gute Unterhaltung, hohe Kosten? Der neue ORF-Beitrag und was Unternehmen wissen sollten

Seit dem 1.1.2024 hat sich in Sachen Rundfunkgebühren einiges getan – die allseits bekannte und wenig beliebte GIS-Gebühr wurde durch den neuen ORF-Beitrag ersetzt.
Doch was bisher vor allem für Privatpersonen galt, kann nun auch Unternehmer betreffen.

 # Privatpersonen

Der ORF-Beitrag muss von Privatpersonen unabhängig von Empfangsgeräten gezahlt werden und beläuft sich monatlich auf EUR 15,30.
Je nach Bundesland kann zusätzlich eine regionale Abgabe anfallen, wobei Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Vorarlberg darauf verzichten. In den anderen Bundesländern werden die Empfänger zusätzlich zur Kassa gebeten. Das Burgenland, Kärnten und die Steiermark sind dabei Spitzenreiter. So beträgt die Landesabgabe in der Steiermark noch zusätzlich EUR 4,70 pro Monat. 
 
# Unternehmen

Für die meisten Unternehmen neu ist, dass nun auch für praktische alle Unternehmen die Dienstnehmer beschäftigen die neue ORF-Gebühr fällig wird. Die Verpflichtung zur Bezahlung dieser Gebühr hängt auch in diesem Fall nicht an einem Empfangsgerät sondern an der Kommunalsteuerpflicht!
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Dienstnehmer beschäftigen sind Sie in der Regel kommunalsteuerpflichtig und damit auch verpflichtet die neue ORF-Gebühr zu bezahlen.
EPUs (Ein-Personen-Unternehmen) sind dementsprechend nicht betroffen - sie beschäftigen ja definitionsgemäß keine Dienstnehmer.

Der Beitrag ist vereinfacht gesagt abhängig von der Lohnsumme pro Betriebstätte und Jahr:

(links die Lohnsumme, rechts die ORF-Beiträge):
bis € 1,6 Mio.   (€ 15,30 monatlich)
bis € 3 Mio.      (€ 30,60 monatlich)
bis € 10 Mio.    (€ 107,10 monatlich)
bis € 50 Mio.    (€ 153,00 monatlich)
bis € 90 Mio.    (€ 306,00 monatlich)
mehr als € 90 Mio. (€ 765,00 monatlich)

# Betriebstätte mit Dienstnehmer = Beitragspflicht

Die ORF-Gebühr ist pro Betriebstätte im Sinne der Kommunalsteuer - also immer dann wenn an einer Betriebstätte (Filiale, Niederlassung, Zentrale, etc.) Kommunalsteuer bezahlt wird zu entrichten. So kann es leicht sein, dass ein Unternehmen die ORF-Gebühr mehrfach zu bezahlen hat. Mehrere Betriebstätten in einer Gemeinde sind dabei zusammenzufassen. 

# Abmelden nicht vergessen!

Die Verpflichtung zur Zahlung des neuen ORF-Beitrags knüpft an die Kommunalsteuerpflicht von Unternehmen im vergangenen Kalenderjahr an. Angenommen Sie schließen eine Betriebstätte und machen keine entsprechende Meldung, so sind Sie nach der aktuellen Gesetzesfassung im darauffolgenden Jahr, in dem die Betriebstätte schon nicht mehr besteht, trotzdem ORF-Gebühr-pflichtig!
Verhindert kann das nur dadurch werden, dass bis spätestens 15. April des folgenden Kalenderjahres der ORF Beitrags Service GmbH gemeldet wird dass die Betriebstätte geschlossen wurde.

# Übergangsbestimmungen / Meldepflicht 2024

Entsprechend den Übergangsbestimmungen müsste die ORF Beitrags Service GmbH ein Formular bereitstellen mit dem Sie im betrieblichen Bereich bis zum 14. April 2024 verpflichtet sind Ihren Betrieb anzumelden. Ein entsprechendes Formular konnten wir allerdings auf der Homepage der ORF Beitrags Service GmbH https://orf.beitrag.at/ zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Artikels nicht finden. 

Generell gilt auch im betrieblichen Bereich dass der Beginn, wie auch das Ende einer Beitragspflicht zu melden ist. Auch dazu findet sich für den betrieblichen Bereich im Moment kein Formular.

# Eine gute Nachricht zum Schluss

Wenn ein beitragspflichtiges Unternehmen und der eigene Hauptwohnsitz sich an der selben Adresse liegen, so sind Sie als Privatperson von der Gebühr befreit. Natürlich müssen Sie auch das der ORF Beitrags Service GmbH melden. Dafür gibt es glücklicherweise schon ein Formular zu finden auf: https://orf.beitrag.at/firmen

Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema? Wir beraten Sie gerne!

Unsere Empfehlung:
Bitte denken Sie an die Abmeldung falls Sie im vergangenen Jahr einen Betrieb/Betriebstätte geschlossen haben und an die Befreiung falls Sie am selben Ort wohnen wo Ihr Unternehmen sitzt.

 

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