Das alte Sprichwort „Kleider machen Leute“ hat sicher ein Körnchen Wahrheit in sich, aber die Steuergesetzgebung scheint eine eigene Modepolizei zu haben – sie entscheidet gnädig darüber, welche Kleidung als 'beruflich' gilt und welche nicht. Kleidungsstücke müssen so spezifisch gebrandet sein, dass sogar ein Blinder erkennen könnte, woher sie stammen. Für den privaten Gebrauch sollen sie sich so gut eignen wie ein Taucheranzug für eine Gartenparty.
Doch zuerst einmal vom Anfang an:
Steuerpflichtig ist nicht nur das direkte Gehalt, sondern auch sämtliche Zusatzleistungen / Vorteile / Boni aus dem Arbeitsverhältnis. Beispiele wären die private Nutzung des Firmenfahrzeugs, ein Mobiltelefon von der Firma, eine Dienstwohnung, der Computer für private Zwecke, Mitarbeiterrabatte oder eben auch die Bereitstellung von Kleidung.
Wenn nun der Arbeitgeber Kleidung zur Verfügung stellt, die auch außerhalb der Arbeit verwendet werden kann, kostet der Vorteil der privaten Nutzung sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer Steuern. Anders sieht es bei spezieller Berufskleidung aus, die nur während der Arbeit getragen wird. So werden z.B. Uniformen oder Schutzkleidung grundsätzlich nicht als geldwerter Vorteil angesehen, da sie außerhalb des Arbeitsplatzes keinen Nutzen für den Arbeitnehmer hat. Doch was ist eine Uniform? Sind schwarze Schuhe, Hose und Hemd eine Uniform?
Die Abgrenzung zwischen steuerpflichtiger und steuerfreier Kleidung für den Arbeitnehmer ist sehr schwammig und wird wohl auch von der Einschätzung des zuständigen Prüfers abhängen.
In der Praxis ist Arbeitskleidung in der Regel dann steuerfrei, wenn der Otto Normalverbraucher das jeweilige Kleidungsstück in seiner Freizeit freiwillig nicht anziehen würde. Die schwarzen Schuhe mit Hose und Hemd werden also wohl steuerpflichtige Kleidung sein.
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Tipp:
Arbeitskleidung wird leider immer mehr steuerpflichtig. Doch wie so oft kommt es auf den richtigen Blickwinkel an.