Kontakt

Fidas Murtal Bundesstrasse 66 8740 Zeltweg Tel.: +43 3577 236 00Fax.: +43 3577 236 00 22

Neustartbonus - Wie Arbeitgeber und Arbeitnehmer davon profitieren

Eine neue Form des Kombilohns wurde vorgestellt. Diese soll Betrieben die Einstellung von Mitarbeitern erleichtern sowie zur Erholung am Arbeitsmarkt beitragen.

#Wofür das Ganze? 

Wenn Sie einen teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter einstellen, so kann dieser Mitarbeiter vom AMS einen Zuschuss erhalten. Dies erleichtert Betrieben, die krisenbedingt nicht voll ausgelastet sind, die Einstellung neuer Mitarbeiter, etwa in Branchen der Gastronomie oder Tourismus. Der Neustartbonus ist jedoch nicht branchengebunden.

#Welche Arbeitsverhältnisse werden gefördert?

Vollversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse, die zwischen dem 15. Juni 2020 und dem 30. Juni 2021 beginnen, mit mindestens 20 Wochenstunden. Nur in Ausnahmefällen sind auch weniger Wochenstunden möglich. Weiters muss die Stelle beim AMS gemeldet sein.

#Wie hoch wird die Förderung sein?

Arbeitslosengeld bzw. Notstandhilfe plus 45% minus dem Netto Erwerbseinkommen. Höchstens jedoch im Ausmaß von € 950,00 monatlich.

#Wo und wann beantragen?

Der Mitarbeiter muss sich, bevor er ein Arbeitsverhältnis beginnt, entweder persönlich beim AMS melden oder den Zuschuss über ein eAMS-Konto beantragen.

#Wie lange wird die Förderung andauern?

Grundsätzlich wird das Arbeitsverhältnis so lange gefördert, wie es besteht, jedoch maximal bis 28 Wochen.
 
Ausnahme 1:
 
Das Arbeitsverhältnis wird bis zu einem Jahr gefördert, wenn

  • der Dienstnehmer länger als 6 Monate arbeitslos ist und eine gesundheitliche Einschränkung hat.
  • der Dienstnehmer länger als 3 Monate arbeitslos und älter als 50 Jahre ist.
  • der Dienstnehmer wieder in den Beruf einsteigt.
  • der Dienstnehmer eine entfernte Arbeitsstelle aufnimmt.

Ausnahme 2:
 
Das Arbeitsverhältnis wird bis zu drei Jahre gefördert, wenn

  • der Dienstnehmer älter als 59 Jahre und länger als 182 Tage arbeitslos ist.
  • der Dienstnehmer eine berufliche Rehabilitation absolviert hat.
  • der Dienstnehmer REHAB-Geld erhalten hat.


# Förderung ausgeschlossen

Eine Förderung kommt nicht in Frage, wenn es sich um eine Wiederbeschäftigung beim selben Arbeitgeber innerhalb von drei Monaten handelt oder wenn stattdessen eine ungeförderte Beschäftigung (z.B. in höherem Wochenstundenausmaß) vermittelt werden kann.

 

Unsere Empfehlung:
Wir empfehlen allen Unternehmern, die befristet Mitarbeiter in Teilzeitbeschäftigung benötigen, den Neustartbonus als zusätzlichen Anreiz für den Dienstnehmer ins Auge zu fassen.

Adresse

Fidas Murtal Steuerberatung GmbH
Bundesstraße 66
8740 Zeltweg

Telefon

+ 43 3577 236 00

Rechtliches