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Investitionsprämie 7% oder doch 14%?

Wie bereits der französische Philosoph Antoine de Saint-Exupery feststellte, sollte man die Zukunft nicht voraussehen wollen, sondern ermöglichen.
So sieht es offenbar auch unsere Regierung und versucht mit der Investitionsprämie einen Anreiz für Investitionen in Ihr Unternehmen zu setzen.
Wenn es nach den aktuellen Richtlinien geht dürfte es bei dieser corona-bedingten Maßnahme einmal weniger Ausnahmen von den Ausnahmen geben.
Doch lesen Sie selbst im Folgenden mehr dazu:

 

#Was bringt’s?

Eine "steuerfreie" Ersparnis zwischen 7 und 14% der Investitionskosten. In diesem Fall ganz wichtig: Timing ist alles - siehe weiter unten.

 

#Wer, wie, was? - Wer profitiert?

Alle Unternehmen iSd § 1 UGB mit Sitz und/oder Betriebsstätte in Österreich, sprich jeder, der ein Unternehmen betreibt

Unabhängig von Branche, Größe und COVID 19 Betroffenheit

Ausnahme: Unternehmen und Gesellschaften, wenn gegen sie oder gegen einen geschäftsführenden Gesellschafter zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Insolvenzverfahren anhängig ist, oder die Voraussetzungen dafür erfüllt sind!

 

#Was wird gefördert und in welcher Höhe?

Materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen in österreichischen Betriebsstätten

Antragstellung muss zwischen dem 01.09.2020 und 28.02.2021 erfolgen

Umsetzung der Neuinvestition (Inbetriebnahme der Investition) bis spätestens 28.02.2022, wobei zwischen dem 01.08.2020 und dem 28.02.2021 erste Maßnahmen (Bestellungen, Lieferungen, Anzahlungen, Abschluss des Kaufvertrages … ) getätigt werden müssen

Förderbar sind auch gebrauchte Wirtschaftsgüter. Es muss jedoch eine Neuanschaffung im Unternehmen sein

Förderung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss

Förderhöhe beträgt 7 % der förderfähigen Investitionssumme

Erhöhung auf 14 % für Investitionen in den Bereichen Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit

Minimales Investitionsvolumen pro Antrag: 5.000 € Netto

Maximales Investitionsvolumen pro Antrag: 50 Mio. € Netto

 

#Ausnahmen von der Regel

Wie immer, gilt auch für diese Förderung – keine Regel ohne Ausnahme. Diesmal trifft es vor allem Investitionen, die als "klimaschädlich" gelten.

Damit sind Investitionen gemeint, die der Förderung, dem Transport oder der Speicherung fossiler Energieträger dienen, ausgenommen es wird eine Treibhausgasreduktion erzielt.

Gemeint sind PKW, LKW, Schiffe, Luftfahrzeuge und sonstige Anlagen, die fossile Energieträger nutzen also z.B. jeder PKW mit Diesel- oder Benzinmotor.

Daneben ist eine Förderung ausgeschlossen für aktivierte Eigenleistungen, den Erwerb von Gebäuden oder Gebäudeteilen und Grundstücken, den Bau von Wohngebäuden, die zum Verkauf oder zur Vermietung an Privatpersonen gedacht sind, sowie der Erwerb von Beteiligungen, Anteilen und Firmenwerten sowie von Finanzanlagen sowie Anschaffungen, die mittels Leasing getätigt werden.

 

#Sind Leasing und Mietkauf förderbar?

Leasing ist grundsätzlich nicht förderbar. Mietkäufe hingegen meist schon. Entscheidend ist, ob das jeweilige Wirtschaftsgut in das Anlagevermögen des Betriebes aufgenommen wird. Also wenn bei einem Mietkauf das Wirtschaftsgut in das Anlagenverzeichnis kommt also "aktiviert" wird, dann sollte es auch förderungswürdig sein.

 

#Alles Elektro!

Während Klimasünder von der Prämie nicht profitieren sollen, zeigt die Richtlinie explizit die grüne Note der Regierung und fördert "grüne" Investitionen besonders, d.h. mit 14% statt 7%.
Gerade bei betrieblichen Investitionen in Wärmepumpen oder Photovoltaikanlagen, aber auch bei der thermischen Gebäudesanierung und vielem mehr können Sie richtig Geld sparen.

Zusätzlich zu den bereits bestehenden Förderungen (Schlagwort E-Auto-Förderung iHv EUR 5.000) macht sich die Elektro-Mobilität mitunter nun doppelt bezahlt.  Aber was genau fällt darunter?

Förderbar sind die Anschaffung von Elektro-Fahrzeugen, Brennstoffzellenfahrzeugen, E-Stapler, E-Baumaschinen E-Traktoren, E-Fahrräder und E-Ladestationen an denen ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energieträgern erhältlich ist

Obergrenze für Fahrzeuge der Personen- und Güterbeförderung: 60.000 € Brutto

WICHTIG: Nachweis über den Einsatz von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern! Ihr Energielieferant kann Ihnen sicherlich eine dementsprechende Bestätigung zukommen lassen.


#Digitalisierung - mit 14% „Willkommensbonus“

Die digitale Welt wartet. Wer Digitalisierung leben will, profitiert jetzt von einer 14%igen Förderung auf Investitionen in Hardware, Software und Technologien, die unter anderem eine Digitalisierung von Infrastrukturen, Geschäftsmodellen und Prozessen begünstigen.

Dabei fällt Einführung wie auch Verbesserung von IT - und Cybersecurity Maßnahmen, E-Commerce, Homeoffice-Möglichkeiten und mobiles Arbeiten sowie die Nutzung der digitalen Verwaltung ebenfalls darunter. Denn Corona hat den Web-Umsatz einiger Unternehmen geradezu beflügelt, nun beflügelt die Regierung ihre Investitionen in den Ausbau der E-Commerce-Aktivitäten.


#Ist der Zuschuss steuerpflichtig?

Laut Regierung nein. Der Zuschuss führt zu einer Kürzung der Anschaffungskosten und dadurch zu einer geringeren Abschreibungsbasis. Der Zuschuss ist also zwar nicht direkt steuerpflichtig aber dafür haben Sie weniger zum Abschreiben - was unsere Meinung nach langfristig einer Steuerpflicht gleich kommt.


#Wie erfolgt die Antragstellung?

Ausschließlich über den AWS-Fördermanager im Zeitraum 01.09.2020 – 28.02.2021.


#Wann erfolgt die Auszahlung?

Die Auszahlung erfolgt als Einmalzahlung nach Vorlage der Endabrechnung und der seitens der AWS durchgeführten Prüfung.

Haben Sie noch Fragen zu diesem oder anderen Themen? Wir beraten Sie gerne!


Unsere Empfehlung:
Wenn Sie ohnehin Investitionen planen, dann bitte im Zeitraum September 2020 bis Februar 2021, damit Sie von der Förderung auch profitieren.
Wie auch bisher sind wir der Meinung, dass Investitionen nur der Investitionsprämie wegen kaum sinnvoll sind.
Bitte rufen Sie uns an - wir bemühen uns, Sie bestmöglich bei Ihrer Investitionsplanung zu unterstützen!

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