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Handwerkerbonus 2017

Die Bundesregierung stellt auch für 2017 wieder bis zu € 20 Mio. für die Förderung von Handwerkerleistungen zur Verfügung. Mit dem Handwerkerbonus erhalten Privatpersonen eine Förderung von bis zu € 600,– für die Renovierung, Erhaltung oder Modernisierung ihres Hauses oder ihrer Wohnung. Dabei müssen Leistungen eines Handwerkers oder eines befugten Unternehmens in Anspruch genommen werden. […]

Die Bundesregierung stellt auch für 2017 wieder bis zu € 20 Mio. für die Förderung von Handwerkerleistungen zur Verfügung. Mit dem Handwerkerbonus erhalten Privatpersonen eine Förderung von bis zu € 600,– für die Renovierung, Erhaltung oder Modernisierung ihres Hauses oder ihrer Wohnung. Dabei müssen Leistungen eines Handwerkers oder eines befugten Unternehmens in Anspruch genommen werden. Anträge können nur solange gefördert werden wie Budgetmittel vorhanden sind. Pro Jahr und pro Antragsteller kann nur ein Antrag eingereicht werden.

Bei dieser Verlängerung des Hand­werkerbonus gelten grundsätzlich die gleichen Bedingungen wie beim seinerzeitigen Pilotprojekt. Jedoch ist der Nachweis der erfolgten Zahlung nicht erforderlich, da ohnehin Registrierkassenpflicht besteht.
Der Handwerkerbonus fördert handwerkliche Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen von Wohnraum in Österreich. Dazu einige Beispiele: Malerarbeiten, Erneuerung von Tapeten, Austausch von Bodenbelägen, Schleifarbeiten an Böden, Austausch von Fenstern und Türen, Erneuerung oder Dämmung von Dächern, Fassaden, Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen, Sanierung von Sanitäranlagen, Erneuerung von Einbauküchen, usw. Natürlich müssen die leistenden Unternehmer über eine entsprechende Gewerbeberechtigung verfügen.

Nicht gefördert werden Neubaumaßnahmen, die Erweiterung von bestehendem Wohnraum und Arbeiten an Gebäudeteilen, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden.

Bespiele für nicht förderungsfähige Arbeitsleistungen: Dachbodenausbau zur Wohnraumerweiterung, Arbeiten an der Zufahrt, im Garten, an der Terrasse oder an Lagerräumen, Erstellung eines Energieausweises, Arbeiten an Möbeln, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind (z.B. Polsterung von Sesseln).

Mit dem Handwerkerbonus werden 20% der Kosten für Arbeitsleistungen und Fahrtkosten in der Höhe von maximal € 3.000,– netto (ohne Umsatzsteuer) gefördert. Materialkosten sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Förderung beträgt somit pro Person, Wohneinheit und Jahr maximal € 600,–. Die förderungsfähigen Arbeitsleistungen und Fahrtkosten müssen in der Endrechnung folglich gesondert ausgewiesen werden.
Ein Förderantrag kann nur von einer natürlichen Person gestellt werden. Dabei sind auch nur Arbeitsleistungen in Zusammenhang mit dem vom Förderungswerber für eigene Wohnzwecke genutzten Wohnraum förderbar. Pro Kalenderjahr, Förderungswerber und Wohneinheit kann grundsätzlich nur ein Antrag gestellt werden – auch dann, wenn der maximale Förderbetrag von € 600,­– noch nicht ausgeschöpft wurde.

Die Mindesthöhe der vorgelegten Kosten für die Arbeitsleistungen muss pro Endrechnung jedenfalls netto € 200,– betragen. In einem Förderungsantrag können aber mehrere Endrechnungen für Arbeitsleistungen unterschiedlicher Maßnahmen (z.B. Malerarbeiten, Austausch von Fenstern, usw.) gesammelt vorgelegt werden. Die Auszahlung der Förderung erfolgt dann in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Kostenzuschusses. Die Vergabe der Förderungen erfolgt dabei in der Reihenfolge der einlangenden Förderansuchen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.

Der Antrag für den Handwerkerbonus muss vollständig ausgefüllt und mit allen geforderten Beilagen bei einer der Bausparkassenzentralen bevorzugt per E-Mail oder per Fax gestellt werden. Es ist jedoch auch eine Abgabe in den zum Vertriebsnetzwerk der Bausparkassen gehörenden Filialen oder eine Übermittlung per Post möglich. In diesem Fall sind die Dokumente nur in Kopie beizulegen. Originale sind nicht erforderlich und werden nicht retourniert. Das Antragsformular sowie die Kontaktdaten der Bausparkassen sind unter
www.handwerkerbonus.gv.at zu finden.

Fotonachweis: RainerSturm / pixelio.de

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