Das Bundesfinanzgericht hat die Optionsprämie betreffend einen Optionsvertrag, der zur Absicherung gegen Kursverluste abgeschlossen wurde, als Werbungskosten anerkannt.
Im Bereich der umsatzsteuerlichen Behandlung von VIP-Karten für sportliche Veranstaltungen gab es leider bei der Überarbeitung der Umsatzsteuerrichtlinien im Dezember 2016 eine Änderung. Bisherige Handhabung: Mit der Steuerreform 2016 sank mit 1.1.2016 der Umsatzsteuersatz von historischen 20% auf den neuen ermäßigten Steuersatz von 13% für Eintrittsberechtigungen für Sportveranstaltungen. Dies führte zu einer beträchtlichen Vergünstigung der […]
