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Vorsteuerrückerstattung im EU-Raum bis 30.9 beantragen!

Wenn österreichische Unternehmer im Ausland Lieferungen oder sonstige Leistungen beziehen, können sie sich vom ausländischen Staat die in Rechnung gestellte ausländische Vorsteuer unter bestimmten Voraussetzungen zurückholen.

Kurzfristige Vermietung von Grundstücken

Die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken ist grundsätzlich umsatzsteuerbefreit. Zum Grundstück gehören auch die mit dem Grund und Boden verbundenen wesentlichen Bestandteile, das sind insbesondere das auf dem Grundstück errichtete Gebäude und Gebäudeteile (Geschäftslokale, Zimmer etc.). Die unechte Umsatzsteuerbefreiung für die Grundstücksvermietung ist aber seit 1.1.2017 unter bestimmten Voraussetzungen auf die kurzfristige Vermietung nicht mehr […]

Aufbewahrung von Belegen – Entsorgung nur unter Vorbehalt

Im Laufe eines Jahres fallen zahlreiche Belege an, die entsprechenden Platz benötigen. Durch eine gut strukturierte Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen, Belegen und Geschäftspapieren können anfallende Lagerkosten jedoch optimiert werden.

Steuergünstige Verköstigung von Mitarbeitern

Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Mitarbeiter sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Lohnsteuer befreit. Kürzlich gab es im Bereich „steuergünstige Verköstigung“ von Mitarbeitern relevante Änderungen.

EU-Quellensteuer läuft Ende 2016 aus

Das österreichische EU-Quellensteuergesetz tritt mit Ablauf des 31.12.2016 außer Kraft. Ab 1.1.2017 unterbleibt daher die Erhebung einer EU-Quellensteuer.

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