Wie geht man bei Lieferungen von Wirtschaftsgütern vor, bei denen unterschiedliche Steuersätze zur Anwendung gelangen?
Wird an einer Rechnung ein Mangel berichtigt, so steht nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in vielen Fällen der Vorsteuerabzug rückwirkend zum Zeitpunkt der ursprünglichen Rechnungsausstellung zu.