Für bestimmte Aufwendungen für Forschung und experimentelle Entwicklung können Unternehmer mit betrieblichen Einkünften unabhängig von ihrer jeweiligen Rechtsform eine Forschungsprämie in Höhe von 12% in Anspruch nehmen.
Gewinne können in multinationalen Unternehmensgruppen mithilfe von Konzerngeschäften, wie etwa Warenlieferungen, Dienstleistungen und Lizenzen in Niedrigsteuerländer verlagert werden. Um dies zu verhindern, werden mithilfe von Verrechnungspreisen die steuerlichen Gewinne dort besteuert, wo auch die Wertschöpfung entsteht.