Die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken ist grundsätzlich umsatzsteuerbefreit. Zum Grundstück gehören auch die mit dem Grund und Boden verbundenen wesentlichen Bestandteile, das sind insbesondere das auf dem Grundstück errichtete Gebäude und Gebäudeteile (Geschäftslokale, Zimmer etc.). Die unechte Umsatzsteuerbefreiung für die Grundstücksvermietung ist aber seit 1.1.2017 unter bestimmten Voraussetzungen auf die kurzfristige Vermietung nicht mehr […]
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Fidas Murtal Steuerberatung GmbH
Bundesstraße 66
8740 Zeltweg