Der Verfassungsgerichtshof bestätigte in einem Erkenntnis die Verfassungskonformität der Kammerumlage 1. Auch Härte im Einzelfall steht dem nicht entgegen.
Due Diligence bezeichnet eine mit „gebotener Sorgfalt“ durchgeführte Risikoprüfung, die durch den Käufer beim Kauf von Unternehmensbeteiligungen oder Immobilien sowie bei einem Börsengang erfolgt.