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Steuerliches Wohlverhalten & Corona

Steuerliches Wohlverhalten & Corona

Der Gesetzgeber fordert bei so gut wie jeder Corona-Hilfe von Ihnen, dass Sie sich steuerlich "wohl verhalten".  Wenn nicht, sind Hilfen zurückzuzahlen, was indirekt den Druck bei Außenprüfungen erhöhen wird. Bitte lesen Sie im Folgenden, was konkret gemeint ist:

Ausfallsbonus / pauschale Corona-Hilfe

Ausfallsbonus / pauschale Corona-Hilfe

Über den Ausfallsbonus können 15% eines coronabedingten Umsatzrückganges pauschal als Zuschuss erlangt werden. Weitere 15% sind als Vorauszahlung auf einen etwaigen Fixkostenzuschuss 800.000 möglich. Bitte lesen Sie einen groben Überblick sowie unsere Empfehlung dazu:

Stundungen - die Frist läuft

Stundungen beim Finanzamt, die bis 30.9.2020 laufen, werden automatisch bis 15. Jänner 2021 verlängert. Trotzdem ist es in vielen Fällen sinnvoll schon jetzt einen Ratenzahlungsantrag zu stellen. Lesen Sie bitte im Folgenden warum:

Business Judgment Rule: Haftungsregeln von Geschäftsführern und Vorständen

Leitungsorgane einer GmbH oder AG können seit 1.1.2016 nicht in jedem Fall zur persönlichen Haftung herangezogen werden, wenn infolge einer unternehmerischen Entscheidung ein bestimmter Erfolg ausbleibt.

Alles hat ein Ende – nur die Ratenzahlungsfrist der ÖGK hat zwei! ...Phasen

Alles hat ein Ende – nur die Ratenzahlungsfrist der ÖGK hat zwei! ...Phasen

Viele UnternehmerInnen nahmen vor allem zu Beginn der Corona-Krise die Stundungsmöglichkeiten der Österreichischen Gesundheitskasse in Anspruch. Doch jede Stundungsfrist findet mal ihr Ende. Lesen dazu bitte weiter.

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