Das Virus selbst können Sie zwar nicht steuerlich absetzen. Sehr wohl aber die einen oder anderen Ausgaben, die Sie bedingt durch COVID hatten. Bitte lesen Sie im Folgenden einen kurzen Überblick!
Der Gesetzgeber selbst ist sich offensichtlich noch nicht sicher, wie konkret die DSGVO in der Praxis angewendet werden soll, einige Fragen scheinen aus heutiger Sicht aber schon klar.
