Der Beschäftigungsbonus tritt mit 1. Juli 2017 in Kraft. Er ist eine Maßnahme zur Senkung der Lohnnebenkosten für Unternehmer.

Das gesellschaftliche Arbeitsleben kam heuer vielen Unternehmen zu kurz. Nicht nur Betriebsausflüge mussten ausfallen, sondern auch die Weihnachtsfeiern. Aus diesem Grund gilt heuer eine besondere Regelung: Der Arbeitgeber kann im Zeitraum vom 1. November 2020 bis 31. Jänner 2021 Gutscheine im Wert von bis zu Euro 365,00 an seine Arbeitnehmer abgeben, wenn dieser Freibetrag noch nicht zur Gänze ausgeschöpft wurde. Diese Gutscheine sind dann steuer-, sozialversicherungs- und lohnnebenkostenfrei. Lesen dazu bitte weiter.