Mit großen Schritten neigt sich das Jahr 2024 dem Ende zu. Daher sollte nicht auf steuersenkende Maßnahmen vergessen werden. Hier ein paar Tipps dazu:
Leitungsorgane einer GmbH oder AG können seit 1.1.2016 nicht in jedem Fall zur persönlichen Haftung herangezogen werden, wenn infolge einer unternehmerischen Entscheidung ein bestimmter Erfolg ausbleibt.