Mit 1.3.2017 wurden die bisher bestehenden vier Pauschalvarianten des Kinderbetreuungsgeldes zu einer Pauschalvariante in Form des „Kinderbetreuungsgeld-Kontos“ zusammengeführt.
Für die Auslegung einiger Begriffe in Sachen „Abgabenbetrug“ brachten nun zwei Erkenntnisse des Obersten Gerichtshofes (OGH) Klarheit.