Das Virus selbst können Sie zwar nicht steuerlich absetzen. Sehr wohl aber die einen oder anderen Ausgaben, die Sie bedingt durch COVID hatten. Bitte lesen Sie im Folgenden einen kurzen Überblick!
Die Förderung für den Corona-Familienhärteausgleich richtet sich an Familien, die durch Corona in eine Notlage gekommen sind und wo für mindestens ein Kind Familienbeihilfe bezogen wird.