Die Regelungen betreffend der Versendung von Waren im EU-Raum werden mit 1.7.2021 grundlegend geändert. Lieferschwellen werden abgeschafft - dafür gibt es eine neue Meldepflicht im "EU-One-Stop-Shop". Bitte lesen Sie im Folgenden mehr dazu:
Wir haben Sie bezüglich der Einführung des neuen Steuersatzes in Höhe von 5 % bereits informiert. Im Folgenden dürfen wir die Umsetzung in BMD ergänzen:


